FAQ
Begriff | Definition |
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Agenda | Die Agenda ist ein wesentlicher Bestandteil der Mediation und wird in der Vorbereitungsphase gemeinsam mit den Medianten erstellt. Sie besteht aus verschiedenen Phasen, die den Ablauf der Mediationssitzung bestimmen. Zu Beginn der Mediation wird die Agenda mit den Medianten besprochen und gegebenenfalls angepasst, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten mit der Struktur und dem Ablauf einverstanden sind. Die Einleitung Die Themenfindung Die Interessenklärung Die Lösungsfindung Die Vereinbarung Die Bedeutung der Agenda Beispiel einer Agenda 1. Einleitung 2. Themenfindung 3. Interessenklärung 4. Lösungsfindung 5. Vereinbarung |
Affirmation | Affirmation ist ein Begriff, der aus dem Lateinischen stammt und so viel wie "Bestätigung" oder "Bekräftigung" bedeutet. Im Allgemeinen bezieht sich Affirmation auf die bewusste und positive Bestätigung von Gedanken, Überzeugungen oder Handlungen. Es ist eine Methode, die verwendet wird, um das eigene Denken und Verhalten zu beeinflussen und zu stärken. Die Kraft der Affirmation Wie funktionieren Affirmationen? Arten von Affirmationen
Die Wichtigkeit von positiven Affirmationen Tipps für die Verwendung von Affirmationen
Affirmationen sind eine kraftvolle Methode, um unser Denken und Verhalten positiv zu beeinflussen und somit unser Leben in die gewünschte Richtung zu lenken. Indem wir uns auf positive Gedanken und Überzeugungen konzentrieren, können wir unser Selbstbewusstsein stärken, unsere Gesundheit verbessern, Erfolg und Fülle anziehen und unsere Beziehungen verbessern. Mit Geduld, Konsequenz und der richtigen Einstellung können Affirmationen ein wertvolles Werkzeug sein, um uns auf unserem Weg zu einem erfüllten und glücklichen Leben zu unterstützen. |
ADR | ADR ist die Abkürzung von Alternative Dispute Resolution und beschreibt alternative Methoden zur Streitbeilegung; also Alternativen zum klassischen Gerichtsverfahren. Eine einheitliche Definition zur ADR gibt es nicht, wobei häufig Methoden gemeint sind, bei denen mit Hilfe eines Dritten eine Konfliktlösung gefunden wird, die jedoch nicht immer rechtlich bindend ist. Unter ADR fallen von strukturierten Verhandlungsmethoden bis hin zu Schiedsverfahren zahlreiche außergerichtliche Beilegungsverfahren. Zu diesen Verfahren gehört auch die Mediation sowie das Schieds- und Schlichtungsverfahren. In Deutschland befinden sich die entsprechenden Vorschriften im Mediationsgesetz, im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und im 10. Buch der ZPO. Mit der ADR-Richtlinie wurde eine EU-Rechtsvorschrift erlassen, die alternative Streitbeilegungsverfahren zwischen Verbrauchern und Unternehmen regelt. Durch die Richtlinie sollen Streitigkeiten über Warenverkäufe und Dienstleistungen im inländischen und grenzüberschreitenden Bereich fair, effektiv und schnell beigelegt werden können. Siehe auch: https://www.streitvermittler-mediator.de/blog-mediation/alternative-dispute-resolution.html |
Adjudikation | Hier vereinbaren die Parteien, dass die Feststellungen eines kurzfristig beauftragten Gutachters zunächst verbindlich sein sollen, eine spätere gerichtliche oder schiedsgerichtliche Überprüfung aber dadurch nicht ausgeschlossen wird. Dies kann z.B. sinnvoll sein, wenn die Parteien wegen eines laufenden Bauprojekts eine schnelle und von ihnen zu respektierende Entscheidung benötigen, damit der Fortgang des Projekts nicht behindert wird, sie sich aber der in diesem Schnellverfahren getroffenen Entscheidung nicht endgültig unterwerfen wollen. Die vorläufige Bindungswirkung wird dadurch erzeugt, dass die Parteien sich vertraglich zur Beachtung des Gutachterspruchs verpflichten, bei Zuwiderhandlung also schadensersatzpflichtig werden. Das Verfahren hat gleichzeitig eine beweissichernde Funktion, ohne den kontradiktorischen Charakter des gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens zu tragen. Vollstreckbare Anordnungen kann der Adjudikator nach deutschem Recht nicht treffen. Hierfür steht der einstweilige Rechtsschutz im Schiedsgerichtsverfahren zur Verfügung (§ 1041 ZPO). Die Parteien können den Adjudikator als Schiedsrichter einsetzen; viele Schiedsgerichtsordnungen sehen auch ein Eilverfahren vor. |
Achtsamkeit | Der Begriff der Achtsamkeit beschreibt eine Haltung des Bewusstseins. Eine achtsame Haltung bezieht sich ganz bewusst und mit voller Absicht darauf, Gedanken, Gefühle und das Empfinden des Körpers sowie der Umgebung im gegenwärtigen Moment wahrzunehmen. Achtsamkeit bedeutet also das bewusste Erleben der Gegenwart, ohne dabei automatisch in etablierte Handlungs- und Denkmuster zu fallen. Der Verstand hat häufig die Tendenz, in die Vergangenheit oder Zukunft abzuschweifen und führt vom gegenwärtigen Moment weg. Dieses Phänomen haben viele Menschen beispielsweise beim (beiläufigen) Lesen von ein paar Seiten eines Buches feststellen können, weil sie sich unmittelbar danach nicht mehr an den gelesenen Inhalt erinnern konnten. Wer achtsam ein Buch liest, befindet sich im gegenwärtigen Moment in der Geschichte des Buches und „verliert“ keine Zeile. Im Mediationsverfahren nimmt der Mediator eine achtsame Haltung ein. Durch seine Achtsamkeit kann ein Mediator die Wirklichkeit hinter dem Konflikt erkennen – also so, wie der Konflikt zu diesem Zeitpunkt stattfindet und wirklich ist. Durch die achtsame Haltung verliert sich der Mediator nicht in Automatismen, Gewohnheitsreaktionen, blinden Flecken oder Eigeninterpretationen. Begleitet von Neutralität und Empathie führt die Achtsamkeit des Mediators zu angemessenen, nützlichen und authentischen Handlungen. Aber auch außerhalb der Mediation gilt Achtsamkeit als hilfreiches Mittel für die Konfliktarbeit und Konfliktklärung. Durch eine achtsame Haltung wird die Präsenz im gegenwärtigen Moment gefördert, was die Wahrnehmung von Emotionen stärkt und erkennen lässt, was parallel in Körper und Seele geschieht. Aus diesem Grund ist die achtsame Praxis auch ein wichtiger Bestandteil in der Verhaltenstherapie, in der sie Stress reduziert und Resilienz fördert.
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Abschlussvereinbarung | Eine Abschlussvereinbarung ist das Ergebnis eines erfolgreichen Mediationsprozesses. Sie stellt eine schriftliche Einigung zwischen den Konfliktparteien dar und beinhaltet die Lösung des Konflikts sowie die zukünftige Zusammenarbeit. Die Vereinbarung wird von allen Beteiligten gemeinsam erarbeitet und unterzeichnet, wodurch sie eine hohe Verbindlichkeit und Akzeptanz aufweist. Eine Abschlussvereinbarung umfasst in der Regel folgende Inhalte:
Vorteile einer Abschlussvereinbarung
Ein Beispiel für eine Abschlussvereinbarung könnte folgendermaßen aussehen:
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Abduktion | Unter dem Begriff Abduktion versteht man eine Form des Schlussfolgerns, die auf Erklärungen oder Hypothesen basiert. Sie entspringt einer einzelnen oder einer Reihe von Wahrnehmungen oder Ereignissen, die potenziell unerwartete Merkmale aufweisen; eine Konzeption, die ursprünglich von dem Philosophen Charles Sanders Peirce im späten 19. Jahrhundert entwickelt wurde. Im alltäglichen Berufsalltag eines Analytikers könnten solche Beobachtungen beispielsweise Unregelmäßigkeiten in der Datenstruktur oder bei eingehenden Berichten darstellen. Diese unerwarteten Datenpunkte mögen Inkonsistenzen zu bisher anerkannten oder offiziellen Einschätzungen der Realität bzw. des angenommenen Weltverständnisses des Analytikers oder seiner Organisation aufweisen. Es ist ebenso möglich, dass sie auf ein vollkommen unbekanntes Phänomen hinweisen, das bis dato unentdeckt blieb und daher nicht dem bestehenden Weltbild des Analytikers oder seiner Organisation entspricht. So kann das intuitive Empfinden, das wohl jeder bereits erlebt hat, Auslöser für den abduktiven Prozess sein – das innere Gespür, welches signalisiert, dass eine bestimmte Beobachtung einer Erklärung bedarf. Durch den Einsatz der Abduktion lassen sich plausible Deutungen für solche Wahrnehmungen erarbeiten. Abduktion im Mediationsverfahren bezieht sich auf den Prozess des Schlussfolgerns, bei dem eine Vermutung oder Hypothese aufgestellt wird, um eine bestehende Konfliktsituation zu erklären und mögliche Lösungen zu finden. Dabei werden sowohl die Interessen und Bedürfnisse der Konfliktparteien als auch die zugrunde liegenden Ursachen und Dynamiken des Konflikts berücksichtigt. Die Abduktion im Mediationsverfahren ermöglicht es, neue Perspektiven und Lösungsansätze zu finden, die zu einer nachhaltigen Konfliktlösung führen können.
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