Mediationsarten

Stellvertretermediation - Konflikte ohne den Anderen klären

Bei manchen Konflikten verhält es sich so, dass nur eine Partei an einer außergerichtlichen Lösung gelegen ist. Die andere Partei lehnt zu diesem Zeitpunkt jedwedes außergerichtliche Konfliktlösungsverfahren wie auch die Mediation ab. Und dennoch ist es zu früh, sich ausnahmslos auf die ablehnende Präsenz dieser Partei einzulassen. Eine Stellvertretermediation eröffnet in diesen Fällen nämlich ganz neue Möglichkeiten.

Eine Stellvertretermediation ist auch dann noch möglich, wenn die Parteien ihren Konflikt bereits über Rechtsanwälte austragen oder schon ein Gerichtsverfahren eröffnet worden ist. Als alternative Mediationsart kann die Stellvertretermediation neue Ansätze für eine Konfliktbeilegung liefern und den ersten Schritt in Richtung klassischer Mediation in Anwesenheit beider Konfliktparteien bedeuten. Häufig wird die Stellvertretermediation bei Konflikten in Trennungen, Scheidungen oder bei Mobbing angewandt.

 

Ablauf einer Stellvertretermediation

Die der Mediation zustimmende Konfliktpartei beauftragt zwei Mediatoren. Zu Beginn wird das klassische Vorgespräch geführt, bevor einer der beiden Mediatoren als Stellvertreter für die abwesende Partei fungiert. Der andere Mediator führt durch die Mediationsgespräche. Die anwesende Partei bestimmt bei der Stellvertretermediation dann die Thematik, die Mediationsdauer und die Intensität der Mediation.

Bei diesem Ablauf kann der zugrunde liegende Konflikt in einer Art „geschütztem Raum“ wahrgenommen werden, ohne unmittelbar mit der anderen Partei in Berührung zu kommen. Im Verlauf der Mediationsgespräche erfährt die anwesende Partei so den eigenen Anteil am Konflikt. Sie wird sich über ihre Position klar und erhält darüber hinaus auch einen Einblick in die Sichtweise der anderen Partei. Begleitet wird dieser Prozess durch den Mediator, durch empathische Interventionen Impulse setzt und das Gesagte zusammenfasst. Am Ende der Stellvertretermediation wird das Mediationsgespräch gemeinsam reflektiert und Perspektiven erarbeitet. Grundgedanke ist dabei, dass Bewegung in den Konflikt kommt. Mehr als ein Mediationstermin ist in der Regel nicht erforderlich.

 

Was hat die abwesende bzw. „vertretene“ Partei von einer Stellvertretermediation?

Durch die Stellvertretermediation wird, wie etwa auch bei der Familienaufstellung, die Sichtweise auf den Konflikt verändert, was auch für die abwesende Partei gilt. Mehr Klarheit im Konflikt birgt für alle Parteien gleichzeitig auch ein höheres Maß an Entspannung und Sicherheit. Dadurch entwickeln die Parteien mehr Verständnis für ihre eigene und die jeweils andere Rolle im Konflikt. Die Stellvertretermediation wirkt sich positiv auf die Kommunikation zwischen den Parteien aus. Oft führt sie dazu, dass sich die vormals ablehnende Partei mit der Durchführung einer gemeinsamen Mediation dann einverstanden erklärt.

 

© 2024 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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