Mediator
Begriff | Definition |
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Mediator | Der Mediator ist der unabhängige und allparteiliche Dritte, der die Konfliktparteien durch das freiwillige und strukturierte Verfahren der Mediation zum Zwecke der konstruktiven sowie außergerichtlichen Streitbeilegung führt. Mediatoren begleiten die Medianden durch das gesamte Mediationsverfahren bis hin zum Lösungsprozess. Dabei trifft ein Mediator keine eigene Entscheidung oder be- und verurteilt, sondern ist für den Ablauf des Verfahrens verantwortlich. Der Mediator arbeitet unabhängig. Er ist keinem Unternehmen an- oder zugehörig. Die Allparteilichkeit beschreibt die Neutralität des Mediators. Er ist unvoreingenommen und bezieht niemals Partei. Mediatoren erlernen in ihrer Ausbildung zahlreiche Gesprächs-, Verhandlungs- und Interventionstechniken, die sie bewusst zur Strukturierung der Mediation einsetzen. Hierzu gehören beispielsweise Werkzeuge wie aktives Zuhören, Fragetechniken oder auch das Doppeln. Der Mediator greift nur insofern in die Mediationsgespräche ein, wenn Situationen eskalieren oder zu weit von der Thematik abgewichen wird. Er greift den Parteien nichts vorweg, sondern lässt sie erzählen, erklären, über Sachverhalte nachdenken, andere Sichtweisen annehmen und diskutieren. Die Parteien erarbeiten die Konfliktlösung in der Mediation selbst; der Mediator unterstützt sie nur dabei. Aufgaben und Anforderungen an Mediatoren ergeben sich nur wenig aus dem Mediationsgesetz. Der Begriff des Mediators unterliegt bis heute noch keiner geschützten Berufsbezeichnung. Zertifizierte Mediatoren haben eine Ausbildung von mindestens 120 Stunden Unterrichts- und Ausbildungszeit geleistet und mit Prüfung abgeschlossen. Häufig wird die Ausbildung zum Mediator ergänzend zu einer bereits bestehenden Berufsausbildung absolviert. Mediatoren haben die Möglichkeit, sich Berufsverbänden anzuschließen, die auch weitere Fortbildungen und Zertifizierungen anbieten. Siehe auch: https://www.streitvermittler-mediator.de/mediation/streitmittler.html. |