Beibringungsgrundsatz
Begriff | Definition |
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Beibringungsgrundsatz | Der Beibringungsgrundsatz besagt, dass eine Partei, die eine bestimmte Behauptung aufstellt, die Beweise dafür vorlegen muss, dass sie wahr ist. Er wird in der Regel angewendet, wenn eine Partei eine Tatsache behauptet, die nicht allgemein bekannt ist, und die andere Partei nicht in der Lage ist, sie zu widerlegen. Dieser Grundsatz wird häufig in Zivilverfahren angewendet, bei denen eine Partei eine bestimmte Behauptung aufstellt. Beispielsweise kann ein Kläger in einem Zivilprozess eine Partei auffordern, eine bestimmte Behauptung zu beweisen. Wenn der Beklagte nicht in der Lage ist, die Behauptung zu widerlegen, kann der Kläger den Beibringungsgrundsatz anwenden. Insoweit ist der Beibringungsgrundsatz ein wichtiges Prinzip des deutschen Rechts, das besagt, dass jeder Bürger verpflichtet ist, seine Rechte und Pflichten vor Gericht zu beweisen. Dieser Grundsatz stellt eine wichtige Grundlage für die Rechtsprechung dar, indem die Verantwortung für die Beweisführung beim Kläger liegt. Es ist nicht Aufgabe des Richters, die Beweise zu suchen oder zu sammeln.
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