Anforderungen an einen Mediator |
Das Mediationsgesetz (MediationsG) ist ein wichtiges Gesetz in Deutschland, das die Rahmenbedingungen für die außergerichtliche Streitbeilegung durch Mediation regelt. Es wurde im Jahr 2012 eingeführt und hat das Ziel, Konflikte auf friedliche und einvernehmliche Weise zu lösen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind bestimmte Anforderungen an einen Mediator festgelegt, die im Folgenden näher erläutert werden.
- Ausbildung und Qualifikation
Eine der wichtigsten Anforderungen an einen Mediator ist eine fundierte Ausbildung und Qualifikation. Laut MediationsG muss ein Mediator über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen, die den Anforderungen des Gesetzes entspricht. Diese Ausbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen und sowohl theoretische als auch praktische Elemente beinhalten. Sie soll sicherstellen, dass der Mediator über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, um Konflikte professionell und effektiv zu lösen.
- Unabhängigkeit und Neutralität
Ein weiteres wichtiges Kriterium für einen Mediator ist seine Unabhängigkeit und Neutralität. Das bedeutet, dass er weder persönlich noch finanziell von einer Partei beeinflusst werden darf und auch keine Interessenkonflikte haben darf. Der Mediator muss in der Lage sein, unvoreingenommen und objektiv zu handeln und die Interessen beider Parteien gleichermaßen zu berücksichtigen.
- Verschwiegenheit und Vertraulichkeit
Ein Mediator ist in der Regel mit sensiblen Informationen über die Konfliktparteien und deren Streitgegenstand konfrontiert. Daher ist es wichtig, dass er über eine hohe Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verfügt. Das MediationsG verpflichtet den Mediator dazu, alle Informationen, die er im Rahmen der Mediation erhält, vertraulich zu behandeln und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Parteien weiterzugeben.
- Kontinuierliche Fortbildung
Um sicherzustellen, dass ein Mediator stets auf dem neuesten Stand ist und seine Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich weiterentwickelt, sieht das MediationsG eine regelmäßige Fortbildungspflicht vor. Ein Mediator muss sich mindestens alle drei Jahre fortbilden und seine Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen dokumentieren.
- Eintragung in das Mediatorenverzeichnis
Das MediationsG sieht die Möglichkeit vor, sich als Mediator in ein öffentliches Verzeichnis eintragen zu lassen. Dieses Verzeichnis wird von den zuständigen Behörden geführt und dient als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an einen Mediator. Die Eintragung ist jedoch freiwillig und keine Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit als Mediator.
- Einhaltung der Grundsätze der Mediation
Ein Mediator muss sich bei seiner Tätigkeit an bestimmte Grundsätze halten, die im MediationsG festgelegt sind. Dazu gehören unter anderem die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Mediation, die Eigenverantwortlichkeit der Parteien sowie die Vertraulichkeit und Neutralität des Mediators. Diese Grundsätze dienen dazu, die Integrität und Qualität der Mediation zu gewährleisten.
Zusammenfassung Das Mediationsgesetz von 2012 bestimmt in Deutschland die Regeln für die außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediation. Mediatoren müssen eine fundierte Ausbildung von mindestens 120 Stunden absolvieren, um Fachkenntnisse zu erwerben. Sie sind verpflichtet, unparteiisch und neutral zu bleiben sowie Informationen vertraulich zu behandeln und regelmäßig Fortbildungen zu absolvieren. Eine Eintragung in ein öffentliches Mediatorenverzeichnis ist möglich, aber freiwillig. Mediatoren müssen sich an die Grundsätze der Mediation wie Freiwilligkeit und Eigenverantwortlichkeit der Parteien halten.
Synonyme:
MediationsG § 4
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