Glossar Mediation

Vertraulichkeit

Begriff Definition
Vertraulichkeit

Der Begriff "Vertraulichkeit" beschreibt die Eigenschaft oder den Zustand von Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind und daher nur bestimmten Personen oder Gruppen zugänglich gemacht werden sollten. Im Allgemeinen bezieht sich Vertraulichkeit auf die Geheimhaltung von sensiblen Daten oder Informationen, um deren Schutz und Sicherheit zu gewährleisten.

Allgemeine Bedeutung von Vertraulichkeit
Vertraulichkeit ist ein grundlegendes Prinzip in zwischenmenschlichen Beziehungen, insbesondere in beruflichen Kontexten. Sie ist ein wichtiger Bestandteil von Verträgen, Vereinbarungen und Verhandlungen, um die Privatsphäre und den Schutz der beteiligten Parteien zu gewährleisten. Vertraulichkeit ist auch ein wesentlicher Bestandteil von ethischen Standards und professionellen Verhaltensregeln in verschiedenen Berufen, wie zum Beispiel im Gesundheitswesen, im Rechtswesen und in der Wirtschaft.

Vertraulichkeit in der Mediation
In der Mediation bezieht sich Vertraulichkeit auf die Verpflichtung aller beteiligten Parteien, alle Informationen, die während des Mediationsprozesses ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln. Dies bedeutet, dass alle Gespräche, Dokumente und anderen Materialien, die im Rahmen der Mediation verwendet werden, nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Die Vertraulichkeit ist ein wichtiger Bestandteil der Mediation, da sie den Schutz der Privatsphäre und die Förderung einer offenen und ehrlichen Kommunikation zwischen den Parteien ermöglicht.
Vertraulichkeit in der Mediation schützt die Parteien vor unerwünschten Konsequenzen, die aus der Offenlegung von vertraulichen Informationen resultieren könnten. Dies kann dazu beitragen, dass die Parteien sich sicherer fühlen und somit bereit sind, ihre wahren Bedürfnisse und Interessen offenzulegen. Dadurch wird der Mediationsprozess effektiver und die Wahrscheinlichkeit einer Einigung erhöht.

Ein Beispiel für Vertraulichkeit in der Mediation ist die Verwendung von Vertraulichkeitsvereinbarungen. Diese werden von allen beteiligten Parteien unterzeichnet und legen fest, dass alle Informationen, die im Rahmen der Mediation ausgetauscht werden, vertraulich behandelt werden müssen. Dies schließt auch die Mediatoren und alle anderen Beteiligten, wie zum Beispiel Anwälte oder Berater, mit ein. 

Ein weiteres Beispiel ist die Vertraulichkeit von Gesprächen zwischen den Parteien und dem Mediator. Diese Gespräche sind vertraulich und dürfen nicht von einer Partei gegen die andere verwendet werden. Dies ermöglicht den Parteien, offen und ehrlich über ihre Bedürfnisse und Interessen zu sprechen, ohne Angst vor Konsequenzen haben zu müssen.

 

© 2024 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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