Streitgegenstand
Begriff | Definition |
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Streitgegenstand | Der Streitgegenstand umfasst alle Tatsachen, die für die Entscheidung eines Rechtsstreits relevant sind und über die die Parteien unterschiedlicher Auffassung sind. Er bildet somit die Grundlage für die gerichtliche Auseinandersetzung und ist maßgeblich für die Festlegung des Umfangs der gerichtlichen Prüfung. Der Streitgegenstand ist somit ein zentraler Bestandteil des Prozessrechts und dient der Konkretisierung des Streitgegenstandes. Abgrenzung des Streitgegenstandes Ein Beispiel für einen Streitgegenstand könnte ein Kaufvertrag über ein Auto sein, bei dem der Käufer behauptet, dass das Fahrzeug mangelhaft sei und er deshalb vom Verkäufer die Rückabwicklung des Vertrages verlangt. Der Streitgegenstand wäre in diesem Fall der Kaufvertrag und die Frage, ob das Fahrzeug tatsächlich mangelhaft ist und der Käufer somit einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages hat. Relevanz des Streitgegenstandes für die Zuständigkeit eines Gerichts |