Der Mediationsblog: Wissenswertes über Mediation und Streitbeilegung
Abbruch der Mediation: Was dazu führt und wie es dann weiter geht
Liebe Leserinnen und Leser!
Wer sich mit der Mediation beschäftigt, der geht gedanklich von einer außergerichtlichen Streitbeilegung aus. Diese Gedanken fühlen sich gut an, harmonisch und friedlich. Alle setzen sich an einen Tisch und sprechen ganz vernünftig darüber, was schief gelaufen ist, um zusammen eine Lösung des Problems zu finden. Ganz häufig ist es tatsächlich auch so, dass sich die Parteien nach Abschluss des Mediationsverfahrens wieder mit einem aufrichtigen Lächeln die Hände reichen können. Der Weg dorthin kann jedoch lang und steinig sein. Und ganz selten kommt es auch vor, dass eine Mediation abgebrochen wird – oder werden muss. Als Mediator empfinde ich es als wichtig, Sie über beide Seiten der Medaille zu informieren.
Zunächst einmal der Vollständigkeit halber noch einmal ein grundlegender Hinweis: Beim Mediationsverfahren handelt es sich um ein freiwilliges Verfahren, das von allen Beteiligten zu jeder Zeit naturgemäß auch abgebrochen werden kann. Ein Mediationsabbruch ist sowohl seitens des Mediators als auch seitens der Medianden möglich.
Wie kann eine Mediation abgebrochen werden?
Wenn ein Mediand mitten in der Mediation aufspringt und den Raum verlässt, bedeutet das nicht automatisch, dass das gesamte Mediationsverfahren beendet ist. Geschieht dies, dann muss der Mediator zunächst klären, was diese Flucht zu bedeuten hat. Nicht selten rühren die Gespräche innerhalb der Mediation einen Medianden so sehr auf, dass emotionale Gründe zum Gesprächsabbruch und Weggehen veranlassen. An dieser Stelle frage ich als Mediator nach den Gründen und biete Gelegenheit, das Handeln noch einmal zu überdenken. Häufig entscheiden sich Medianden, nachdem sie sich etwas beruhigt haben, die Mediation fortzusetzen.
Vorsicht ist jedoch geboten, wenn es wegen einer Konflikteskalation zu einem Abbruch kommt. Bemerken Medianden, dass sich Mediatoren nicht an Konfrontationsspielchen beteiligen, suchen sie nach anderen Mitteln und Wegen. Kommt es in derartigen Situationen dazu, dass ein Mediand die Mediation verlässt, muss auch zunächst der Grund dafür in Erfahrung gebracht werden. An dieser Stelle frage ich gezielt nach, ob das Verlassen der Mediation den Abbruch sämtlicher Mediationsverhandlungen bedeuten soll. Dann nämlich ist der Abbruch als Kündigung zu interpretieren und muss auch als solche behandelt werden.
Geklärt werden muss die Situation auch, wenn beide Medianden das Mediationsverfahren einfach verlassen oder gar nicht erst zu einem vereinbarten Mediationstermin erscheinen. Konnte die Bedeutung dieser Vorgehensweise geklärt und soll das Verfahren nicht weiter fortgesetzt werden, muss diese Entscheidung ebenfalls wie eine Kündigung betrachtet werden.
Offizieller Mediationsabbruch
Von einem Mediationsabbruch wird gesprochen, wenn die Mediation zu einem Zeitpunkt beendet wird, an dem es überhaupt noch nicht zu einer abschließenden und zukunftsorientierten Vereinbarung zwischen den Medianden kommen konnte.
Initiiert werden kann ein Mediationsabbruch durch den Mediator oder aber durch die Medianden. Beenden Mediatoren eine Mediation, stellt dieser Abbruch eine starke Intervention dar und sollte wirklich nur dann genutzt werden, wenn „gar nichts mehr geht“. Abgebrochen werden sollte von Seiten des Mediators eine Mediation daher wirklich nur als letztes Mittel und nach sorgfältiger Abwägung, Überprüfung der Situation in einer Supervision oder Rücksprache mit Kollegen.
Mögliche Gründe für einen Abbruch der Mediation
Bevor ein Mediator den Auftrag für ein Mediationsverfahren übernimmt, überprüft er die vorgetragene Konfliktsituation auf die Eignung für eine Mediation. Der Mediator stellt sich die Frage, ob Sachverhalt, Medianden und Mediator für genau diese Situation geeignet sind, den Konflikt durch das Mediationsverfahren zu lösen. Die Kriterien, die für eine Durchführung der Mediation sprechen, können jedoch während des Mediationsverfahrens auch zu einem Abbruch führen. Denn manchmal ergeben sich im Verlauf und Ablauf des Verfahrens Anhaltspunkte dafür, dass das Mediationsverfahren nicht das geeignete Mittel zur Konfliktlösung sein könnte.
Die den Medianden zuzuordnenden Gründe für einen Mediationsabbruch können vielfältig sein. Hierzu gehören u.a.:
-
keine Bereitschaft, auf die Interessen von anderen Beteiligten einzugehen
-
keine Bereitschaft, über die eigenen Interessen und Bedürfnisse zu sprechen
-
keine Einigungsabsicht
-
keine Kompromissbereitschaft
-
Drohungen, Erpressungen und Gewaltthematiken
-
körperlicher oder seelischer Missbrauch
-
Vorhandensein eines extremen Machtungleichgewichts, das durch den Mediator nicht ausgeglichen werden kann
-
psychische Instabilität bei einem/mehreren Beteiligten (Autonomie und Selbstbehauptung sind nicht vorhanden/können nicht hergestellt werden)
-
Hochstrittigkeit, die in ihrer Eskalationsstufe keine Mediation mehr ermöglicht
-
Nichteinhaltung von Vereinbarungen (Absprachen, Termine, Zahlungen, Zwischenvereinbarungen)
-
persönliche Angriffe auf den Mediator, Abwertung des Mediationsverfahrens
Wann ist ein Mediator geeignet?
Mediatoren müssen sich vor Annahme eines Mediationsauftrages fragen, ob sie für diese Mediation geeignet sind. Diese Frage zu untersuchen erfordert ein hohes Maß an Selbstvertrauen und Selbstkritik. Dies, zumal man auch als Mediator manchmal versucht ist, die eigenen Fähigkeiten zu über- oder aber zu unterschätzen.
Sind wir mal ehrlich: Wenn sich Medianden und Mediator überhaupt nicht „riechen“ können, dürfte ein Mediationsverfahren schwierig werden. Sympathie oder Antipathie im Ungleichgewicht können unter Umständen die Neutralität gefährden. Hier muss der Mediator ehrlich abwägen, ob er in der Lage ist, während des gesamten Verfahrens am Grundsatz der Neutralität festzuhalten. Zweifelt er daran, sollte der Auftrag womöglich einem Kollegen übertragen werden.
Wichtiger sind jedoch potenzielle Zweifel an der Eignung eines Mediators in Bezug auf fachliche Supervision und Intervision. Oft reicht es Medianden aus, zu wissen, in welchen biografischen oder beruflichen Bereichen der Mediator bereits Erfahrungen sammeln konnte, um erfolgreich zusammenarbeiten zu können. Generell kann es in jeder Mediation zu einer Überforderung bei allen Beteiligten kommen. Dem Mediator obliegt jedoch schon vor dem Verfahren die Einschätzung, ob er sich fachlich ausreichend mit der Materie auskennt, um mit der jeweiligen Thematik arbeiten zu können. Ein Mediator, der unzählige Familienmediationen erfolgreich abgeschlossen hat, fühlt sich vielleicht für die Wirtschaftsmediation im Großkonzern nicht unbedingt geeignet, weil er eher selten mit komplexen Zahlen hantiert.
Aber auch während des Mediationsverfahrens kann ein Mediator aus fachlicher Perspektive und Einschätzung zur Auffassung gelangen, dass den Medianden in einem Gerichtsverfahren oder in einer Therapie besser geholfen werden könnte. Besteht keine Perspektive mehr für eine Mediation, sollte deren Abbruch auf eine wertschätzende Weise besprochen werden. Im Idealfall geschieht dies in Kombination mit Empfehlungen, wie weiter vorgegangen werden könnte.
Zu den weiteren Gründen, warum ein Mediator nicht für eine Mediation geeignet sein könnte, gehören:
-
fehlende Neutralität
-
fachliche oder persönliche Überforderung
-
fehlende Bereitschaft, auf das Konfliktniveau der Medianden einzugehen
-
fehlende Bereitschaft, das Mediationsergebnis zu billigen oder Einschätzung des Mediationsergebnisses als gesetzeswidrig
-
stark abweichende Vorstellungen von Fairness
-
Vertrauensbruch durch Verletzung von Geheimhaltungspflicht, Allparteilichkeit oder Neutralität
Folgen des Mediationsabbruchs
Wenn die Zusammenarbeit in der Mediation – unabhängig davon, wer sie beendigt hat – aufgekündigt wird, führt das in der Regel zu eine Verstärkung von Emotionen. Bei einem Mediationsabbruch muss besonders verantwortungsbewusst gehandelt werden. Mediatoren sollten die bis zum Mediationsabbruch erarbeiteten Ergebnisse zwecks Sicherung dokumentieren und die Medianden auf der Suche nach einem Weg unterstützen, wie sie ihre Mühen um eine Konfliktlösung fortsetzen könnten. Wird der Abbruch der Mediation als ein „Scheitern“ betrachtet, so gilt es, nach Alternativen und anderen Wegen zur Einigung zu suchen.
Mögliche Vorteile eines Mediationsabbruchs
Wer eine positive Denkweise für sich verinnerlicht hat, der findet auch in Situationen wie einem Mediationsabbruch potenzielle Vorteile.
Zunächst kann es sich im weiteren Verlauf der Konfliktlösung vorteilhaft auswirken, dass die bis zum Mediationsabbruch erarbeiteten Informationen, Erkenntnisse und Ergebnisse durch die Sicherung nicht verloren gegangen sind. Zudem leben die in der Mediation gewonnenen Erfahrungen in den Medianden fort und sind auch in der Zukunft präsent. Menschen, die schon einmal in ein Mediationsverfahren „reinschnuppern“ konnten, haben es leichter, andere Sichtweisen zu betrachten.
Durch den Mediationsabbruch wird die Verantwortung über die Konfliktsituation wieder an die sich streitenden Parteien zurückgegeben. Zwar handeln Medianden in der Mediation natürlich auch eigenverantwortlich, aber nach einem Abbruch haben sie vermehrt das Gefühl, sich jetzt wieder alleine um die Dinge kümmern zu müssen. Dies kann durchaus motivieren, eigenständig nach einer Lösung zu suchen.
Auch wenn ein Mediationsabbruch sicherlich nicht das ist, was sich alle Beteiligten wünschen, besteht auch dann noch eine Chance auf eine positive Entwicklung für eine Konfliktlösung. Für Mediatoren ist es wichtig, diesen Mediationsabbruch abzuschließen und sich dann darüber klar zu werden, was sie daraus gelernt haben. Denn erst dann ist für Mediatoren diese Mediation auch wirklich beendet.
Bis zum nächsten Mal und bleiben Sie gesund!
Ihr Frank Hartung
Wenn Sie den Blog abonnieren, senden wir Ihnen eine E-Mail, wenn es neue Updates auf der Website gibt, damit Sie sie nicht verpassen.