Mediationsabbruch
Begriff | Definition |
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Mediationsabbruch | Beim Mediationsverfahren handelt es sich um ein auf Freiwilligkeit basierendes Verfahren. Deshalb ist der Abbruch eines Mediationsverfahrens auch zu jeder Zeit und auf Veranlassung von jedem Beteiligten möglich. Sowohl Medianden als auch Mediatoren haben die Möglichkeit, eine Mediation abzubrechen. Das Verlassen oder der Abbruch eines Mediationsgespräches bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die gesamte Mediation beendet ist. In diesen Fällen sollte der Mediator zunächst klären, was das Verlassen zu bedeuten hat. Oft verlassen Medianden ein Gespräch, weil es sie emotional zu sehr belastet hat. Mediatoren sollten Medianden Gelegenheit geben, sich zu beruhigen und ihr Handeln zu überdenken. Häufig kann das Mediationsverfahren dann fortgesetzt werden. Ein Mediationsabbruch seitens des Mediators kommt in Betracht, wenn
Ein Mediationsabbruch seitens eines Medianden kommt in Betracht, wenn
Bei einem Mediationsabbruch durch die Medianden muss der Mediator zunächst klären, ob das Verlassen der Mediation den Abbruch aller Verhandlungen bedeuten soll. Ist dies der Fall, so muss dies als Kündigung verstanden und entsprechend behandelt werden. Die Kündigung der Zusammenarbeit kann bei allen Beteiligten zu einer Verstärkung von Emotionen führen, weshalb Mediatoren in diesen Situationen besonders verantwortungsbewusst handeln sollten. Zunächst gilt es, die bis zum Mediationsabbruch erarbeiteten Ergebnisse zu dokumentieren und zu sichern. Dann sollten Mediatoren ihre Medianden dabei unterstützen, einen alternativen Weg zu finden, wie der Konflikt gelöst werden könnte. |