Glossar Mediation

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Begriff Definition
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist ein deutsches Gesetz, das am 1. April 2016 in Kraft getreten ist. Es dient dazu, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine außergerichtliche Streitbeilegung bei Konflikten mit Unternehmen anzubieten. Das Ziel des Gesetzes ist es, eine schnelle, kostengünstige und unkomplizierte Lösung für Streitigkeiten zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen zu schaffen.
Das VSBG regelt die Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung, die sogenannte Verbraucherschlichtung. Diese wird von sogenannten Verbraucherschlichtungsstellen durchgeführt, die von der Bundesregierung anerkannt und beaufsichtigt werden. In der Regel handelt es sich dabei um unabhängige und neutrale Institutionen, die von Verbänden oder Kammern getragen werden.

Welche Streitigkeiten können durch das VSBG gelöst werden?
Das VSBG gilt für Streitigkeiten zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen aus Verträgen über Waren oder Dienstleistungen. Dabei ist es unerheblich, ob der Vertrag online oder offline abgeschlossen wurde. Auch Streitigkeiten aus Verträgen mit Behörden können durch das VSBG geregelt werden.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen das VSBG nicht greift. Dazu gehören unter anderem Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, Mietverträgen oder Versicherungsverträgen. Auch Streitigkeiten zwischen Unternehmen oder zwischen Verbrauchern sind nicht vom VSBG erfasst.

Mediation als Teil der außergerichtlichen Streitbeilegung
Eine wichtige Rolle im Rahmen des VSBG spielt die Mediation. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Verfahren, bei dem eine neutrale dritte Person, der sogenannte Mediator, die Parteien bei der Lösung ihres Konflikts unterstützt. Anders als bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, bei der ein Richter eine Entscheidung trifft, erarbeiten die Parteien bei der Mediation gemeinsam eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist.
Die Mediation ist ein bewährtes Instrument zur Konfliktlösung und wird bereits seit vielen Jahren erfolgreich in verschiedenen Bereichen, wie zum Beispiel in der Wirtschaft oder im Familienrecht, eingesetzt. Auch im Rahmen des VSBG kann die Mediation dazu beitragen, Konflikte zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen aufzulösen.

Wie funktioniert die Mediation im Rahmen des VSBG?
Wenn eine Verbraucherin oder ein Verbraucher einen Konflikt mit einem Unternehmen hat, kann sie oder er sich an eine Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Diese prüft zunächst, ob der Fall für eine Mediation geeignet ist. Ist dies der Fall, wird eine neutrale Mediatorin oder ein neutraler Mediator eingeschaltet.
In einem ersten Gespräch werden die Parteien über den Ablauf der Mediation informiert und die Rahmenbedingungen geklärt. Dabei geht es unter anderem um die Kosten, die Dauer und die Vertraulichkeit des Verfahrens. Anschließend findet ein gemeinsames Gespräch zwischen den Parteien und dem Mediator statt, bei dem die Konfliktpunkte erörtert und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden.
Im Idealfall können die Parteien durch die Mediation eine für beide Seiten zufriedenstellende Einigung erzielen. Diese wird in einem schriftlichen Vertrag festgehalten und ist für beide Seiten verbindlich.

Welche Vorteile bietet das VSBG und die Mediation?
Das VSBG und die Mediation bieten sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen zahlreiche Vorteile. Durch die außergerichtliche Streitbeilegung können Konflikte schnell und kostengünstig gelöst werden. Zudem haben die Parteien die Möglichkeit, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu erarbeiten, anstatt auf eine Entscheidung eines Gerichts angewiesen zu sein.
Auch für Unternehmen bietet das VSBG und die Mediation Vorteile. Durch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung können teure und langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden. Zudem kann die Mediation dazu beitragen, das Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern langfristig zu verbessern.

Zusammenfassung
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), eingeführt am 1. April 2016, ermöglicht Verbrauchern eine außergerichtliche Konfliktlösung mit Unternehmen. Es regelt Streitigkeiten aus Verträgen über Waren oder Dienstleistungen und schließt einige Bereiche wie Arbeits- oder Mietverhältnisse aus. Mediation spielt dabei eine zentrale Rolle, indem sie eine gemeinsame Lösungsfndung durch einen neutralen Mediator fördert. Dieses Verfahren ist oft schneller und kostengünstiger als Gerichtsprozesse und kann das Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern positiv beeinflussen.

Synonyme: VSBG
© 2025 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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