Verbraucherschlichtung ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes und soll dabei helfen, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen auf eine faire und schnelle Weise zu lösen.
Wie funktioniert Verbraucherschlichtung?
Die Verbraucherschlichtung wird von unabhängigen, staatlich anerkannten Schlichtungsstellen durchgeführt. Diese Stellen sind in der Regel branchenspezifisch und spezialisiert auf bestimmte Bereiche wie beispielsweise Telekommunikation, Energie oder Banken. Die Schlichtungsstellen sind neutral und unparteiisch und haben das Ziel, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
Der Ablauf der Verbraucherschlichtung ist in der Regel folgendermaßen:
Zunächst muss der Verbraucher versuchen, den Konflikt direkt mit dem Unternehmen zu klären. Kommt es dabei zu keiner Einigung, kann der Verbraucher sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Diese prüft den Fall und versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Kommt es auch hier zu keiner Einigung, kann der Verbraucher immer noch den Rechtsweg beschreiten.
Wodurch grenzt sich Verbraucherschlichtung von Mediation ab?
Verbraucherschlichtung und Mediation haben beide das Ziel, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen ohne ein Gerichtsverfahren zu lösen. Allerdings gibt es einige Unterschiede zwischen den beiden Verfahren.
- Verfahrensablauf
Während bei der Verbraucherschlichtung eine unabhängige Schlichtungsstelle den Fall prüft und eine Entscheidung trifft, sind bei der Mediation die Konfliktparteien selbst für die Lösung des Konflikts verantwortlich. Der Mediator unterstützt sie dabei lediglich als neutraler Vermittler.
- Ergebnis
Bei der Verbraucherschlichtung wird eine verbindliche Entscheidung getroffen, die für beide Seiten bindend ist. Bei der Mediation hingegen wird eine Lösung erarbeitet, die von beiden Parteien akzeptiert werden muss.
- Kosten
Die Verbraucherschlichtung ist für den Verbraucher in der Regel kostenlos. Bei der Mediation hingegen müssen beide Parteien die Kosten für den Mediator tragen.
Beispiel
Ein Verbraucher hat Probleme mit seinem Mobilfunkanbieter. Er versucht zunächst, den Konflikt direkt mit dem Unternehmen zu klären, jedoch ohne Erfolg. Daraufhin wendet er sich an die zuständige Schlichtungsstelle für Telekommunikation. Diese prüft den Fall und entscheidet, dass der Verbraucher eine Entschädigung in Höhe von 500 Euro erhält. Da die Entscheidung für beide Seiten bindend ist, muss der Mobilfunkanbieter die Entschädigung zahlen.