Liebe Leserinnen und Leser,
auch wenn die Mediation als Methode der außergerichtlichen Streitbeilegung noch nicht so bekannt ist, wie es nach meiner Meinung eigentlich sein sollte, ist sie an verschiedene gesetzliche Regelungen geknüpft. In diesem Zusammenhang werden häufig die Grundlagen der Mediation genannt, die eigentlich ein Anforderungsdreieck an Mediatoren beschreiben. Mit „Unabhängigkeit, Neutralität und Allparteilichkeit“ definiert das Mediationsgesetz diese Anforderungen für Laien vermutlich etwas undurchsichtig.
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