Glossar Mediation

Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung

Begriff Definition
Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung

Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) ist eine Verordnung des deutschen Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, die am 1. September 2017 in Kraft getreten ist. Sie regelt die Ausbildung von Mediatoren und Mediatorinnen und stellt sicher, dass diese eine qualitativ hochwertige und einheitliche Ausbildung erhalten. Die Verordnung dient somit der Sicherung der Qualität und Professionalität von Mediatoren und Mediatorinnen in Deutschland.

Rechtliche Grundlage und Geltungsbereich
Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung basiert auf dem Mediationsgesetz, das 2012 verabschiedet wurde und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die außergerichtliche Streitbeilegung durch Mediation schafft. Sie gilt für alle Ausbildungen, die nach dem 1. September 2017 begonnen haben oder noch beginnen werden. Mediatoren und Mediatorinnen, die bereits vor diesem Datum ausgebildet wurden, sind von der Verordnung nicht betroffen.

Anforderungen an die Ausbildung
Die ZMediatAusbV legt konkrete Anforderungen an die Ausbildung von Mediatoren und Mediatorinnen fest. So müssen die Ausbildungsinstitute beispielsweise über eine ausreichende fachliche und pädagogische Eignung verfügen und die Ausbildung muss mindestens 120 Zeitstunden umfassen. Zudem müssen die Ausbildungen bestimmte Inhalte vermitteln, wie beispielsweise rechtliche Grundlagen, Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken sowie interkulturelle Kompetenzen.

Anerkennung und Zertifizierung
Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung sieht vor, dass die Ausbildungen von unabhängigen Zertifizierungsstellen überprüft und zertifiziert werden. Diese Zertifizierung ist Voraussetzung für die Anerkennung als Mediator oder Mediatorin durch die zuständigen Gerichte und Behörden. Die Zertifizierungsstellen müssen dabei bestimmte Kriterien erfüllen und werden vom Bundesamt für Justiz überwacht.

Vorteile der Zertifizierung
Die Zertifizierung nach der ZMediatAusbV bringt sowohl für die Mediatoren und Mediatorinnen als auch für die Nutzerinnen und Nutzer von Mediation zahlreiche Vorteile mit sich. Durch die einheitlichen Standards wird die Qualität der Mediationsausbildung sichergestellt und somit auch die Professionalität der Mediatoren und Mediatorinnen. Dies führt zu einer höheren Akzeptanz von Mediation als Konfliktlösungsmethode und stärkt das Vertrauen der Beteiligten in den Mediationsprozess.

Zusammenfassung
Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) trat am 1. September 2017 in Kraft und regelt die Ausbildung von Mediatoren in Deutschland. Sie basiert auf dem Mediationsgesetz von 2012 und setzt eine qualitativ hochwertige, einheitliche Ausbildung fest, die mindestens 120 Stunden umfasst und bestimmte Inhalte vermittelt. Nur Ausbildungen, die nach dem Stichtag begonnen wurden, fallen unter diese Verordnung. Die Zertifizierung durch unabhängige Stellen ist erforderlich für die Anerkennung und gewährleistet hohe Professionalität und Vertrauen in die Mediation.

Synonyme: ZMediatAusbV
© 2025 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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