Glossar Mediation

Schiedsstelle

Begriff Definition
Schiedsstelle

Eine Schiedsstelle ist eine unabhängige Einrichtung, die bei Streitigkeiten zwischen zwei Parteien als außergerichtliche Schlichtungsstelle fungiert. Sie ist in der Regel in bestimmten Branchen oder Bereichen wie zum Beispiel im Arbeitsrecht, Mietrecht oder Verbraucherrecht tätig. Das Ziel einer Schiedsstelle ist es, Konflikte zwischen den Parteien auf friedliche und einvernehmliche Weise beizulegen, ohne dass ein Gerichtsverfahren notwendig wird. Eine Schiedsstelle ist somit eine Alternative zum herkömmlichen Rechtsweg.

Schiedsstelle vs. Gütestelle
Im Gegensatz dazu ist eine Gütestelle eine Einrichtung, die ebenfalls außergerichtliche Streitbeilegung anbietet. Allerdings ist sie nicht auf bestimmte Branchen oder Bereiche beschränkt, sondern kann bei allen Arten von Konflikten tätig werden. Eine Gütestelle wird häufig von privaten Vereinigungen oder Verbänden betrieben und ist somit nicht staatlich organisiert wie eine Schiedsstelle.

Die Aufgaben einer Schiedsstelle
Eine Schiedsstelle hat die Aufgabe, bei Streitigkeiten zwischen den Parteien eine Einigung herbeizuführen. Dabei ist sie nicht an gesetzliche Vorschriften gebunden, sondern kann ihre Entscheidungen auf Grundlage von allgemeinen Rechtsgrundsätzen und der Vertragsfreiheit der Parteien treffen. Die Schiedsstelle ist somit in der Lage, individuelle Lösungen zu finden, die für beide Parteien akzeptabel sind.
Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, verfügt eine Schiedsstelle in der Regel über speziell ausgebildete Schiedsrichter, die als neutrale Vermittler zwischen den Parteien agieren. Diese Schiedsrichter müssen über fundierte Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet verfügen und dürfen keine persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen an der Streitbeilegung haben.

Der Ablauf eines Schiedsstellenverfahrens
In der Regel wird eine Schiedsstelle erst dann tätig, wenn die Parteien zuvor versucht haben, den Konflikt auf eigene Faust beizulegen, jedoch keine Einigung erzielen konnten. Die Einigung auf eine Schiedsstelle kann entweder von den Parteien selbst oder durch eine entsprechende Klausel im Vertrag erfolgen.
Im ersten Schritt wird der Streitfall von der Schiedsstelle geprüft und es wird entschieden, ob eine Schlichtung möglich ist. Ist dies der Fall, werden die Parteien zu einer mündlichen Verhandlung eingeladen, in der sie ihre Standpunkte darlegen können. Die Schiedsstelle kann dabei auch Beweise wie Zeugenaussagen oder Gutachten berücksichtigen.
Nach der Verhandlung berät die Schiedsstelle über eine mögliche Lösung und trifft eine Entscheidung, die in der Regel schriftlich festgehalten wird. Diese Entscheidung ist für beide Parteien bindend und kann nicht angefochten werden. Eine Ausnahme bildet hier lediglich der Fall, dass die Schiedsstelle gegen geltendes Recht oder den Grundsatz der Gerechtigkeit verstoßen hat.

Die Vorteile einer Schiedsstelle
Eine Schiedsstelle bietet sowohl für die Parteien als auch für die Justiz einige Vorteile. Zum einen ist das Verfahren in der Regel schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Zum anderen können die Parteien durch die individuelle Lösung der Schiedsstelle oft besser zufriedengestellt werden als durch ein Urteil eines Gerichts.
Auch für die Justiz ist die Existenz von Schiedsstellen von Vorteil, da dadurch die Gerichte entlastet werden und sich auf wichtige Fälle konzentrieren können. Zudem werden durch die außergerichtliche Streitbeilegung oft langwierige Gerichtsverfahren vermieden, was wiederum zu einer Entlastung der Justiz führt.

© 2024 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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