Glossar Mediation

Gütestelle

Begriff Definition
Gütestelle

Eine Gütestelle ist eine außergerichtliche Einrichtung, die bei Streitigkeiten zwischen zwei Parteien vermittelt und versucht, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sie ist somit eine Alternative zum Gerichtsverfahren und wird auch als außergerichtliche Streitbeilegung bezeichnet. Eine Gütestelle kann von privaten Organisationen, Verbänden oder auch staatlichen Institutionen betrieben werden.

Unterschiede zur Schiedsstelle
Obwohl beide Begriffe oft synonym verwendet werden, gibt es dennoch einige Unterschiede zwischen einer Gütestelle und einer Schiedsstelle. Eine Schiedsstelle ist in der Regel eine staatlich anerkannte Einrichtung, die aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien angerufen wird. Sie hat die Befugnis, ein rechtsverbindliches Schiedsurteil zu fällen, welches dann wie ein gerichtliches Urteil vollstreckt werden kann.
Eine Gütestelle hingegen hat keine gesetzlich festgelegte Befugnis und kann somit auch kein rechtsverbindliches Urteil fällen. Sie agiert lediglich als Vermittler zwischen den Parteien und versucht, eine Einigung zu erzielen. Diese Einigung wird in der Regel in Form einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten und ist somit nicht rechtsverbindlich, es sei denn, die Parteien haben dies im Vorfeld vereinbart.

Vorgehensweise einer Gütestelle
Eine Gütestelle wird in der Regel von einer neutralen Person, dem Gütestellenleiter, geleitet. Dieser ist oft ein erfahrener Jurist oder Mediator und ist für die Durchführung des Güteverfahrens verantwortlich. Das Verfahren beginnt in der Regel mit der Antragstellung einer der Parteien. Anschließend werden beide Parteien zu einem ersten Gesprächstermin eingeladen, bei dem der Sachverhalt erläutert und die Ziele des Verfahrens besprochen werden.
Im weiteren Verlauf werden dann Beweise gesammelt, Zeugen gehört und eventuell Gutachten eingeholt. Die Gütestelle hat dabei die Möglichkeit, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Sachverhalt aufzuklären. In der Regel finden mehrere Gespräche zwischen den Parteien und der Gütestelle statt, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, kann das Verfahren auch jederzeit abgebrochen werden.

Vorteile einer Gütestelle
Eine Gütestelle bietet den Parteien viele Vorteile im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren. Zum einen ist das Verfahren in der Regel schneller, da es keine langen Wartezeiten gibt und die Parteien selbst bestimmen können, wann und wie oft sie mit der Gütestelle in Kontakt treten. Zum anderen ist es oft kostengünstiger, da keine Gerichtsgebühren anfallen und die Parteien in der Regel auch keine Anwälte benötigen.
Ein weiterer Vorteil ist die Vertraulichkeit des Verfahrens. Anders als bei einem Gerichtsverfahren, bei dem die Verhandlungen öffentlich sind, finden die Gespräche bei einer Gütestelle unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dies ermöglicht den Parteien eine offene und ehrliche Kommunikation, ohne Angst vor möglichen Konsequenzen haben zu müssen.

© 2024 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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