Zwar haben ein Ombudsmann oder eine Ombudsfrau nicht direkt etwas mit einer Mediation oder einem Mediator zu tun, aber ähneln sich im Grundsatz der außergerichtlichen Streitbeilegung. Ombudsmänner, Ombudsfrauen oder Ombudspersonen erfüllen nämlich Aufgaben von unparteiischen Schiedspersonen. Darüber hinaus gibt es noch den Ombudsrat als Gremium aus mehreren Personen. Die Institution des „Ombud“ gibt es seit den 70er Jahren weltweit und kann aus dem Altnordischen im übertragenen Sinn mit „Auftrag“ oder „Vollmacht“ übersetzt werden.
Ein Ombud ist häufig ein Ehrenamt innerhalb einer Organisation, der ungerechte Behandlungen von Personen und Gruppen verhindern soll. Ein Ombudsmann nimmt sein Amt unparteiisch wahr und berücksichtigt als eine Art „Sprachrohr“ insbesondere die Interessen von Kindern, Kranken, Opfern und Menschen, die aus verschiedenen Gründen ansonsten wenig Beachtung finden.
Ombudsmänner haben die Aufgabe, ohne umfangreichen bürokratischen Aufwand in verschiedenen Bereichen Streitigkeiten zu schlichten. Sie betrachten dabei die Streitigkeit unabhängig, wägen die Argumente aller Parteien ab und vergleichen Aufwand, Kosten und Schäden, um eine zufriedenstellende Lösung in erreichbare Nähe zu rücken. Letztendlich sprechen sie eine Empfehlung aus, wie der Streitfall gelöst werden könnte.
In vielen anderen Bereichen, Organisationen und Institutionen innerhalb der EU gelten Ombudsleute als Beschwerdestelle, die sich auch im Bereich der internen Revision und Prävention beschäftigen. Überall dort, wo viele Menschen zusammentreffen, entsteht naturgemäß auch viel Konfliktpotenzial.
Ombudsstellen für spezielle Bereiche
In einigen Staaten vermitteln Ombudsmänner innerhalb von Gefängnissen verschiedene Konflikte. Ein Ombudsmann für den Strafvollzug geht sowohl Klagen von Insassen als auch von Mitarbeitern nach. Auch in der Kinder- und Jugendhilfe, bei der Polizei sowie im öffentlichen Dienst werden Ombudsleute eingesetzt. Je nach Größe der Institution werden Ombudsstellen mit mehreren Mitgliedern unterhalten.
Innerhalb der EU gilt der Europäische Bürgerbeauftragte als Ombudsmann, an den sich jeder Bürger sowie jede natürliche oder juristische Person aus einem Mitgliedstaat wenden kann. Dieser schlichtet Missstände bei rechtssprechenden Tätigkeiten und Verwaltungstätigkeiten von Institutionen und Organen der Gemeinschaft. Ausgenommen hiervon sind Tätigkeiten von Gerichten erster Instanz und des Gerichtshofs.
Ombudsleute im zivilen Bereich Deutschlands
In nahezu allen Branchen sorgen Ombudsmänner in Deutschland für die Schlichtung von Streitigkeiten und verfügen über branchenspezifische Fachkenntnisse. Grundsätzlich ist das Einschalten von Ombudsleuten kostenfrei. Bis zu einer bestimmten streitgegenständlichen Betrag (Streitwert) ist der Spruch der Ombudsleute für Unternehmen bindend. Kunden können bei Ablehnung durch den Ombudsmann Klage erheben. Dies vor dem Hintergrund, dass die Zivilgerichte seit 2012 eine außergerichtliche Konfliktbeilegung vorschlagen dürfen. Entscheiden sich die Parteien dafür, wird das bereits anhängige Gerichtsverfahren bis zum Abschluss des Ombud-Verfahrens ruhend gestellt.
Ombudsmänner sind in Deutschland insbesondere im Bereich Versicherungen, Banken, Bausparkassen, Energieversorgung, Immobilien, Verkehrsbetriebe, Schufa, Wissenschaft, Rechtsanwaltschaft, Pflege sowie im Bereich der sozialen Arbeit tätig.
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