Ombudsmann
Begriff | Definition |
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Ombudsmann | Der Begriff Ombudsmann stammt aus dem Schwedischen und bedeutet so viel wie "Beauftragter". Im Allgemeinen bezeichnet er eine unabhängige und neutrale Person, die als Vermittler zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie staatlichen oder privaten Institutionen agiert. Der Ombudsmann hat die Aufgabe, Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern entgegenzunehmen, zu prüfen und gegebenenfalls zu lösen. Der Ombudsmann im Bereich des Verbraucherschutzes Aufgaben und Befugnisse des Ombudsmanns im Verbraucherschutz Ein Beispiel für die Arbeit des Ombudsmanns im Verbraucherschutz |