Glossar Mediation

Gesellschafterstreitigkeiten

Begriff Definition
Gesellschafterstreitigkeiten

Gesellschafterstreitigkeiten beziehen sich auf Konflikte und Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern einer Gesellschaft. Eine Gesellschaft kann verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise eine GmbH, eine AG oder eine Personengesellschaft wie eine GbR. In jedem Fall besteht die Gesellschaft aus mehreren Gesellschaftern, die gemeinsam das Unternehmen leiten und verwalten. Dabei kann es zu unterschiedlichen Meinungen, Interessen und Zielen der Gesellschafter kommen, die zu Konflikten führen können. Gesellschafterstreitigkeiten können sowohl zwischen einzelnen Gesellschaftern als auch zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern auftreten.

Ursachen von Gesellschafterstreitigkeiten
Die Gründe für Gesellschafterstreitigkeiten können vielfältig sein.

  1. Oftmals entstehen sie aus unterschiedlichen Vorstellungen über die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Verteilung von Gewinnen und Verlusten, die Geschäftsführung oder die Besetzung von Führungspositionen.
  2. Auch persönliche Konflikte zwischen den Gesellschaftern, wie beispielsweise Streitigkeiten über die Höhe von Gehältern oder die Einhaltung von Verträgen, können zu Gesellschafterstreitigkeiten führen.
  3. Zudem können auch externe Faktoren wie wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Veränderungen im Marktumfeld zu Konflikten zwischen den Gesellschaftern führen.

Gesellschafterstreitigkeiten in der Mediation
Die Mediation ist ein Verfahren zur Lösung von Gesellschafterkonflikten außerhalb des Gerichts. Ein neutraler Mediator hilft dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dies kann eine effektive Methode zur Beilegung von Streitigkeiten innerhalb einer Gesellschaft sein.

  1. Vorteile der Mediation bei Gesellschafterstreitigkeiten
    Die Mediation ist oft schneller und günstiger als ein Gerichtsprozess. Sie bietet den Beteiligten die Möglichkeit, selbst eine Lösung zu finden, ohne von einem Richter abhängig zu sein. Dies kann die Beziehungen zwischen den Parteien verbessern und die Zusammenarbeit in einer Gesellschaft auf lange Sicht stärken.

  2. Ablauf einer Mediation bei Gesellschafterstreitigkeiten
    Der Mediationsprozess ist flexibel, folgt aber typischerweise einigen grundlegenden Schritten. Zuerst legen die beteiligten Parteien und der Mediator gemeinsam die Regeln der Mediation fest, einschließlich der Vertraulichkeit und der Neutralität des Mediators. Während der Mediationssitzungen werden die Interessen und Bedürfnisse der Parteien identifiziert und mögliche Lösungen erarbeitet. Ziel ist es, eine schriftliche Vereinbarung zu erreichen, die die erzielten Lösungen enthält.

  3. Themen, die in der Mediation bei Gesellschafterstreitigkeiten behandelt werden können
    In der Mediation können Gesellschafter sämtliche Konfliktthemen aufarbeiten, dazu zählen unter anderem die Unternehmensführung, Gewinnverteilung, Mitbestimmung sowie persönliche Differenzen. Die Mediation bietet zudem die Möglichkeit, zukünftige Regelungen zu treffen, um langfristig Konflikte zu verhindern.

  4. Rolle des Mediators bei Gesellschafterstreitigkeiten
    Der Mediator ist neutral und unparteiisch und hilft den Parteien, eine gemeinsame Lösung zu finden. Er leitet die Gespräche, so dass alle Seiten ihre Anliegen und Bedürfnisse darstellen können. Bei Bedarf bietet der Mediator auch Infos zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Themen an, um die Konfliktlösung zu fördern.

Grenzen der Mediation bei Gesellschafterstreitigkeiten
Obwohl die Mediation bei Gesellschafterstreitigkeiten viele Vorteile bietet, gibt es auch Grenzen:

  1. Freiwilligkeit
    Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung, das nicht erzwungen werden kann.
    Wenn eine Partei nicht teilnehmen möchte, ist eine Mediation nicht möglich. Insbesondere bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern kann es vorkommen, dass eine Partei die Mediation ablehnt und einen gerichtlichen Weg bevorzugt. In diesen Fällen ist eine Mediation nicht durchführbar, da sie rechtliche Grenzen hat und auf Freiwilligkeit basiert.

  2. Keine rechtliche Bindung
    Eine Mediation führt zwar zu einer Lösungsfindung zwischen den Parteien, jedoch ist das Ergebnis nicht rechtlich bindend.
    Die Lösung bedarf einer zusätzlichen rechtlichen Fixierung durch einen Vertrag oder eine gerichtliche Entscheidung. Dies ist besonders bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern relevant, da trotz einer Einigung im Rahmen der Mediation weitere rechtliche Schritte notwendig sein können, um den Konflikt endgültig zu klären und die Vereinbarung durchzusetzen.

  3. Keine Einmischung in gesetzliche Regelungen
    Mediation ist ein Verfahren zur Konfliktlösung, das nur dort anwendbar ist, wo Parteien frei verhandeln dürfen. Sie darf keine gesetzlichen Regelungen außer Kraft setzen oder umgehen. Bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern können beispielsweise keine gesetzlichen Bestimmungen zu Geschäftsführung oder Gewinnausschüttung durch Mediation verändert werden.

  4. Keine Verletzung von Rechten
    Bei Mediationen muss darauf geachtet werden, dass die Rechte aller Beteiligten gewahrt bleiben. Dies ist besonders wichtig bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, wo es um die Ausübung spezifischer Gesellschafterrechte geht. Eine durch Mediation erreichte Einigung darf nicht zu Lasten einer Partei erfolgen, damit die Rechte keiner Partei verletzt werden.

  5. Keine Verletzung von gesellschaftsrechtlichen Pflichten
    Gesellschafter sind verpflichtet, die Interessen der Gesellschaft und der anderen Gesellschafter zu wahren. Mediation darf diese Pflichten nicht beeinträchtigen. Zum Beispiel ist es nicht zulässig, über Mediation eine Vereinbarung zu treffen, die einen Gesellschafter von der Verpflichtung befreit, Kapital einzuzahlen.

Zusammenfassung
Gesellschafterstreitigkeiten sind Konflikte zwischen den Teilhabern einer Firma und entstehen oft wegen unterschiedlicher Ansichten über Unternehmensführung, Gewinnverteilung oder Personalentscheidungen. Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung, das schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsprozess sein kann. Ein neutraler Mediator unterstützt die Parteien dabei, zu einer gemeinsamen Lösung zu finden. Allerdings ist die Mediation freiwillig und das Ergebnis nicht rechtlich bindend, sondern muss vertraglich oder gerichtlich fixiert werden. Zudem dürfen durch Mediation keine gesetzlichen Regelungen umgangen oder Rechte und Pflichten der Gesellschafter verletzt werden.

Synonyme: Gesellschafterstreit
© 2025 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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