Klärungshilfe
Begriff | Definition |
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Klärungshilfe | Die Klärungshilfe ist eine eigenständige Form der Mediation, die das Ziel hat, bei einem Konflikt zwischen den Medianden Klarheit in Bezug auf Fakten und Emotionen zu erarbeiten, um auf dieser Basis eine Konfliktlösung zu finden. Leitgedanke der Klärungshilfe ist daher zunächst, Verständnis für die Vergangenheit zu erwirken, bevor die Gegenwart geklärt und für die Zukunft geplant werden kann. Mediatoren in der Klärungshilfe werden Klärungshelfer genannt. Die Klärungshilfe findet bevorzugt Anwendung bei innerbetrieblichen Konflikten. Im Gegensatz zur klassischen Mediation werden bei der Klärungshilfe keine Einzelgespräche geführt. Dafür haben jedoch Gefühle wie Wut, Hilflosigkeit, Ignoranz oder Hass eine besondere Bedeutung in der Klärungshilfe, bei der sie für besseres Verständnis und zum Zwecke der Deeskalation thematisiert werden. Gesprächsregeln gelten in der Klärungshilfe nicht und im Gegensatz zur Mediation können bei innerbetrieblichen Konflikten Medianden auch durch Vorgesetzte „gezwungen“ werden, daran teilzunehmen. Die Teilnahme erfolgt dann nicht durch Zwang, sondern auf arbeitsrechtliche Anordnung. Die sieben Phasen der KlärungshilfeIm Regelfall folgt der Prozess der Klärungshilfe folgendem Schema:
Siehe auch: https://www.streitvermittler-mediator.de/mediationsarten/klaerungshilfe.html. |