verfahrensintegrierte Mediation
Begriff | Definition |
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verfahrensintegrierte Mediation | Die verfahrensintegrierte Mediation ist eine spezielle Form der Mediation, die in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Sie zeichnet sich durch eine enge Verknüpfung mit einem bestehenden Verfahren aus, beispielsweise einem Gerichtsverfahren oder einer Schlichtung. Im Gegensatz zur stand-alone Mediation, bei der die Konfliktparteien eigenständig einen Mediator beauftragen, wird die verfahrensintegrierte Mediation von der zuständigen Institution oder Behörde angeboten und durchgeführt. Die verfahrensintegrierte Mediation hat das Ziel, Konflikte im Rahmen eines bestehenden Verfahrens zu lösen und somit eine gerichtliche Entscheidung zu vermeiden. Sie bietet den Parteien die Möglichkeit, ihre Interessen und Bedürfnisse in einem strukturierten und vertraulichen Rahmen zu kommunizieren und gemeinsam eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu erarbeiten. Dabei werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Verfahrens berücksichtigt und die erarbeitete Vereinbarung kann in das bestehende Verfahren integriert werden. Vorteile
Ein Beispiel für die Anwendung der verfahrensintegrierten Mediation ist ein Streit zwischen einem Mieter und seinem Vermieter. Der Mieter hat Mängel in der Wohnung festgestellt und verlangt eine Mietminderung. Der Vermieter weigert sich jedoch, die Mängel zu beseitigen und besteht auf die volle Mietzahlung. Der Mieter reicht daraufhin Klage beim zuständigen Gericht ein.
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