Glossar Mediation

Einzelmediation

Begriff Definition
Einzelmediation

Die Verwendung des Terminus variiert:

  • Einzelmediation bezeichnet ein Verfahren der Konfliktlösung, bei dem eine neutrale und unabhängige Person, der Mediator, zwischen zwei Konfliktparteien vermittelt. Das Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung für den Konflikt zu finden, indem die Bedürfnisse und Interessen beider Parteien berücksichtigt werden. Im Gegensatz zu einer Gruppenmediation findet die Einzelmediation nur zwischen zwei Personen statt. Sie kann in verschiedenen Bereichen wie z.B. Familie, Arbeit oder Nachbarschaft angewendet werden. 

  • In Streitfällen besteht neben einer Konsultation oder persönlichem Coaching auch die Option, sich für die Durchführung einer individuellen Mediation zu entscheiden. Diese unterliegt den gleichen Grundprinzipien wie sie auch bei der Schlichtung zwischen Paaren oder in Gruppen angewandt werden: Unparteilichkeit, Freiwilligkeit, umfassende Information, Diskretion, Selbstbestimmung und Offenheit für diverse Ergebnisse. Eine solche individuelle Mediation wird empfohlen, wenn
    • Sie bereits im Vorfeld eines bedeutsamen Dialoges emotionalen Druck reduzieren möchten.
    • die anderen Streitparteien sich gegen eine Schlichtung aussprechen, Sie aber dennoch eine Klärung Ihrer Standpunkte anstreben.
    • Sie eine für alle Seiten gewinnbringende Lösung anvisieren.
    • Sie Ihre persönlichen Gedanken ordnen und hierfür meditative Ansätze integrieren wollen.
    • Sie an einer realistischen Bewertung und Klärung interessiert sind, die gleichzeitig die Perspektiven anderer involvierter Personen berücksichtigt.

 

© 2024 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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