Glossar Mediation

Erbengemeinschaft

Begriff Definition
Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft ist eine Form der gemeinschaftlichen Erbfolge, bei der mehrere Personen gemeinsam als Erben eines Verstorbenen eingesetzt werden. Sie entsteht automatisch, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder das Testament unwirksam ist. In einer Erbengemeinschaft haben alle Erben einen gemeinsamen Anteil am Nachlass und sind somit Miteigentümer aller Vermögenswerte, Schulden und Rechte des Verstorbenen.

Übersicht über die Rechte und Pflichten in einer Erbengemeinschaft
Im Folgenden werde ich einen Überblick über die Rechte und Pflichten in einer Erbengemeinschaft geben und welche Gesetze dabei Anwendung finden:

Rechte der Erben in einer Erbengemeinschaft

  1. Recht auf Verwaltung des Nachlasses
    Als Erbe hat man das Recht, gemeinsam mit den anderen Erben den Nachlass zu verwalten. Dazu gehört die Sicherung und Verwaltung des Vermögens, die Begleichung von Schulden und die Verteilung des Erbes. Die Entscheidungen müssen dabei einstimmig getroffen werden, es sei denn es wurde im Testament oder Erbvertrag etwas anderes vereinbart.

  2. Recht auf Auskunft über den Nachlass
    Jeder Erbe hat das Recht, Auskunft über den Nachlass zu verlangen. Das bedeutet, dass alle Erben über den Bestand des Vermögens, die Schulden und die Verbindlichkeiten informiert werden müssen. Auch über die Schenkungen und Verfügungen zu Lebzeiten des Verstorbenen muss Auskunft gegeben werden.

  3. Recht auf Nutzung des Nachlasses
    Solange der Nachlass noch nicht aufgeteilt ist, haben alle Erben das Recht, den Nachlass gemeinsam zu nutzen. Das bedeutet, dass beispielsweise eine Immobilie von allen Erben gemeinsam genutzt werden kann. Allerdings muss dabei Rücksicht auf die Interessen der anderen Erben genommen werden.

  4. Recht auf Erbauseinandersetzung
    Jeder Erbe hat das Recht, die Aufteilung des Nachlasses zu verlangen. Dies kann entweder durch eine einvernehmliche Einigung oder durch eine gerichtliche Teilungsversteigerung erfolgen. Dabei haben alle Erben das Recht auf ihren Anteil am Nachlass.

Pflichten der Erben in einer Erbengemeinschaft

  1. Pflicht zur Verwaltung des Nachlasses
    Alle Erben sind gemeinsam für die Verwaltung des Nachlasses verantwortlich. Das bedeutet, dass sie das Vermögen des Verstorbenen sichern und verwalten müssen. Dazu gehört auch die Begleichung von Schulden und die Verwaltung von Vermögensgegenständen.

  2. Pflicht zur Auskunft über den Nachlass
    Jeder Erbe ist verpflichtet, den anderen Erben Auskunft über den Nachlass zu geben. Dazu gehört die Offenlegung von Vermögensgegenständen, Schulden und Verbindlichkeiten. Auch über Schenkungen und Verfügungen zu Lebzeiten des Verstorbenen muss Auskunft gegeben werden.

  3. Pflicht zur Erhaltung des Nachlasses
    Alle Erben haben die Pflicht, den Nachlass zu erhalten und zu schützen. Das bedeutet, dass sie keine Vermögensgegenstände veräußern oder belasten dürfen, ohne die Zustimmung der anderen Erben. Auch die Begleichung von Schulden muss im Interesse aller Erben erfolgen.

  4. Pflicht zur Teilnahme an Beschlussfassungen
    Jeder Erbe hat die Pflicht, an den Beschlussfassungen der Erbengemeinschaft teilzunehmen. Das bedeutet, dass alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen und jeder Erbe seine Stimme abgeben muss. Bei Uneinigkeit kann ein Erbschein beantragt werden, um eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Gesetze, die in einer Erbengemeinschaft gelten
Es gibt bestimmte Gesetze, die die Rechte und Pflichten der einzelnen Erben regeln. Im Folgenden werden die wichtigsten Gesetze in einer Erbengemeinschaft aufgelistet und kommentiert:

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt allgemein das Erbrecht in Deutschland. In den §§ 1922-2385 BGB werden unter anderem die Rechtsnachfolge im Todesfall, die Erbfolge und die Erbquote festgelegt. Auch die Bildung einer Erbengemeinschaft wird in § 2032 BGB geregelt.

  2. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
    Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz regelt die Besteuerung von Vermögensübertragungen im Todesfall. In einer Erbengemeinschaft müssen die einzelnen Erben unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen, je nach Höhe des Erbes und Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen.

  3. Grundbuchordnung (GBO)
    Die Grundbuchordnung regelt die Eintragung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in das Grundbuch. In einer Erbengemeinschaft müssen die Erben das Grundstück gemeinsam im Grundbuch eintragen lassen, um das Eigentum zu sichern.

  4. Grundgesetz (GG)
    Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und beinhaltet unter anderem das Recht auf Eigentum. In einer Erbengemeinschaft haben alle Erben das Recht auf ihren Anteil am Erbe und können diesen auch einklagen, falls es zu Streitigkeiten kommt.

  5. Familien- und Erbrechtliche Vorschriften (FamErbR)
    Die familiengerichtlichen und erbrechtlichen Vorschriften regeln unter anderem die Erbfolge bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern sowie die Rechte und Pflichten der Erben. Auch die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft kann durch das FamErbR geregelt werden.

Mögliche Konflikte in Erbengemeinschaften
Aufgrund der gemeinsamen Verantwortung und Entscheidungsbefugnis kann es in Erbengemeinschaften schnell zu Konflikten und Streitigkeiten kommen. Insbesondere wenn die Erben unterschiedliche Vorstellungen über die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses haben oder es Unstimmigkeiten in Bezug auf den Wert einzelner Vermögensgegenstände gibt, können Konflikte entstehen. Auch persönliche Differenzen zwischen den Erben können zu Spannungen führen und die Zusammenarbeit erschweren.

Mediation als Möglichkeit zur Konfliktlösung in Erbengemeinschaften
Um Streitigkeiten in Erbengemeinschaften zu lösen, kann die Mediation eine sinnvolle und effektive Methode sein. Bei der Mediation handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter – der Mediator – die Konfliktparteien dabei unterstützt, eine gemeinsame Lösung zu finden. Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, bei dem ein Richter eine Entscheidung trifft, haben die Erben bei der Mediation die Möglichkeit, selbst aktiv an der Lösung des Konflikts mitzuwirken.

Ablauf einer Mediation in einer Erbengemeinschaft
Der Ablauf einer Mediation in einer Erbengemeinschaft kann je nach individueller Situation variieren. In der Regel beginnt die Mediation jedoch mit einem gemeinsamen Gespräch aller Erben und dem Mediator, in dem die Grundregeln und Ziele der Mediation erläutert werden. Anschließend haben alle Erben die Möglichkeit, ihre Sichtweise und Interessen darzulegen. Der Mediator unterstützt dabei, die Kommunikation zwischen den Erben zu verbessern und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Vorteile der Mediation in Erbengemeinschaften
Die Mediation bietet zahlreiche Vorteile für Erbengemeinschaften. Zum einen ermöglicht sie eine schnelle und kostengünstige Lösung von Konflikten, ohne dass ein aufwendiges Gerichtsverfahren notwendig ist. Zum anderen haben die Erben bei der Mediation die Möglichkeit, selbst aktiv an der Lösung des Konflikts mitzuwirken und somit eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden. Zudem kann die Mediation dazu beitragen, die Beziehung zwischen den Erben zu verbessern und langfristige Konflikte zu vermeiden.

Zusammenfassung
Eine Erbengemeinschaft tritt ein, wenn mehrere Erben einen Nachlass gemeinsam erben, entweder durch Testament oder gesetzliche Erbfolge. Sie teilen sich Eigentum, Schulden und Rechte des Verstorbenen. Die Erben haben Rechte zur Verwaltung und Nutzung des Nachlasses sowie zur Auskunft und Auseinandersetzung. Zugleich sind sie zur Verwaltung, Auskunftserteilung, Erhaltung des Nachlasses und Teilnahme an Entscheidungen verpflichtet. Bei Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft kann eine Mediation helfen, einvernehmliche Lösungen zu finden. Relevant sind dabei Gesetze wie das BGB, ErbStG, GBO und das Grundgesetz.

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