Konfliktbeilegungsverfahren
Begriff | Definition |
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Konfliktbeilegungsverfahren | Konfliktbeilegungsverfahren sind alternative und selbstbestimmte Verfahren, Konflikte ohne Einbindung staatlicher Gerichte gütlich beizulegen. Außergerichtliche Konfliktbeilegungsverfahren führen zu schnellen Konfliktlösungen, kosten weniger Geld und berücksichtigen individuelle Interessen, wobei Beziehungen nachhaltig geschont werden. Zu den bekanntesten Verfahren zur Beilegung von Konflikten gehören:
Anders als beim klassischen Gerichtsverfahren suchen beim Konfliktbeilegungsverfahren die Konfliktparteien mit Unterstützung eines neutralen Dritten eine für beide Seiten akzeptable und einvernehmliche Konfliktlösung. Die Abläufe der Konfliktbeilegungsverfahren sind nicht umfassend gesetzlich geregelt. Daher gibt es für alle Verfahrensarten und Verfahrensmethoden keinen einheitlichen Sprachgebrauch. Wesentlich ist aber, dass zwischen den Konfliktparteien und dem neutralen Dritten Einigkeit über die jeweils anzuwendende Verfahrensmethode besteht. Einen erheblichen Unterschied macht es aus, ob der neutrale Dritte moderativ, direktiv, evaluativ oder mediativ agieren soll. Die Konfliktparteien und der neutrale Dritte können sich zu jeder Zeit über Abwandlungen, Mischformen oder Übergänge von einer Verfahrensmethode zur anderen verständigen. |