Glossar Mediation

Gewerblicher Rechtsschutz

Begriff Definition
Gewerblicher Rechtsschutz

Unter den gewerblichen Rechtsschutz fallen alle Schutzrechte, die geistiges Eigentum betreffen. Mit dem gewerblichen Rechtsschutz werden alle Vorschriften im Rahmen der Unternehmenstätigkeit von Gewerbetreibenden geregelt und vor Missbrauch geschützt. Aus diesem Grund hat der gewerbliche Rechtsschutz eine wichtige Bedeutung für Unternehmen aller Branchen.

Die gewerblichen Schutzrechte werden von Verordnungen und Gesetzen geregelt. Dies betrifft insbesondere

  • Markengesetz zum Schutz von Marken und Kennzeichen
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als Lauterkeitsrecht zur Unternehmensleistung
  • Urheberrechtsgesetz zum Schutz urheberrechtlicher Werke
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Einhaltung von kartellrechtlichen Regeln
  • Patentgesetz zum Schutz technischer Erfindungen

Auseinandersetzungen im gewerblichen Rechtsschutz weisen Besonderheiten auf, die grundsätzlich der Mediation zugänglich sind.

Die zugrundeliegenden Sachverhalte sind häufig komplex. Gewerbliche Schutzrechte beziehen sich beispielsweise auf technische Erfindungen, Wort- und Bildmarken oder aber geistige Schöpfungen, also auf spezielle und sich schnell weiterentwickelnde Sachverhalte. Im gewerblichen Rechtsschutz werden zudem vielschichtige Verträge geschlossen, um langjährige Geschäftsbeziehungen zu regeln. Die Komplexität wird dadurch erhöht, dass im gewerblichen Rechtsschutz nahezu immer grenzüberschreitende Sachverhalte berücksichtigt werden müssen. Es müssen also auch Gesetze und Vorschriften anderer Länder Berücksichtigung finden und Sprachbarrieren überwunden werden.

Durch ein Mediationsverfahren im gewerblichen Rechtsschutz lassen sich komplexe Sachverhalte häufig schneller aufarbeiten und darstellen als vor Gericht. Auch die Kosten der Mediation sind im Vergleich zu strittigen Verfahren vor Gericht oft geringer. In Streitigkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes haben die Medianden ein erhöhtes Interesse an der Geheimhaltung und der Vertraulichkeit, was wiederum für ein Mediationsverfahren spricht. Häufig ist die Tatsache, dass über ein Schutzrecht verhandelt wird, bereits für Wettbewerber interessant. In Gerichtsverfahren muss damit gerechnet werden, dass die Verhandlung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Die vielschichtigen Sachverhalte erfordern jedoch, dass sich Mediatoren eingehend mit den streitgegenständlichen Schutzrechten beschäftigen. Mediatoren müssen in der Lage sein, rechtliche und wirtschaftliche Interessen der Medianden zu erkennen, um sinnvolle Vorschläge diskutieren zu können.

 

© 2024 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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