Fortsetzungsklausel |
Ein Prolongationskodex definiert in einem Abkommen oder Kontrakt die Option für die involvierten Entitäten, diese Absprache bei Bedarf oder Wunsch zu einem späteren Datum zu prolongieren oder auszudehnen. Ziel ist es, die Adaptierbarkeit der Abmachung zu sichern und künftige Modifikationen oder Zusätze zu gestatten.
- Prolongationskodex in der Mediation
Im Rahmen einer Schlichtung ermöglicht ein Prolongationskodex den Streitenden per Kontrakt festzulegen, dass die Mediationbei Bedarf zu einem künftigen Zeitpunkt fortgeführt oder neu initiiert werden kann, um zusätzliche Differenzen zu erörtern oder die Realisierung der getroffenen Übereinkünfte zu evaluieren. Er fördert die Anpassungsfähigkeit und die Beständigkeit des Mediationsverfahrens.
- Rechtliche Prolongationsklausel
Eine im juristischen Kontext verankerte Prolongationsklausel bestimmt, dass bei Modifikationen oder Erweiterungen eines Kontraktes die initialen Konditionen Bestand haben und nicht durch aktuelle ersetzt werden. Der Zweck ist, die Konstanz und die rechtliche Verlässlichkeit in vertraglichen Beziehungen zu sichern.
- Gerichtliche Prolongationsklausel
In einem Rechtskonflikt gewährt eine gerichtliche Prolongationsklausel den beteiligten Parteien per Kontrakt, dass das Gericht das Verfahren fortführen kann, sofern eine Partei gegen die festgelegten Vereinbarungen verstößt. Sie fungiert als Sicherheitsvorkehrung für den Fall, dass Verpflichtungen aus dem Rechtsstreit nicht eingehalten werden. Sie findet in diversen Rechtsbereichen wie dem Zivil- oder Strafrecht Anwendung.
- Finanzielle Prolongationsklausel
Eine Finanzierungsfortschreibungsklausel regelt in einem Kontrakt die Fortdauer finanzieller Übereinkünfte zwischen Parteien, sollte der Ursprungsvertrag auslaufen oder beendet werden. Sie definiert, ob und nach welchen Prämissen die finanziellen Absprachen weiterhin Bestand haben und auf welche Art Veränderungen oder Justierungen umgesetzt werden können. Dies soll dazu beitragen, mögliche Ungewissheiten oder Konflikte zu verhindern, die durch das Auslaufen des anfänglichen Kontraktes aufkommen könnten.
Synonyme:
Prolongationskodex, Prolongationsklausel
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