Glossar Mediation

Quotenvermächtnis

Begriff Definition
Quotenvermächtnis

Ein Quotenvermächtnis ist eine besondere Art des Vermächtnisses im Erbrecht, bei dem der Erblasser eine bestimmte Quote seines Vermögens einem oder mehreren Erben vermacht. Im Gegensatz zum Vorausvermächtnis, bei dem ein bestimmter Gegenstand oder Geldbetrag an einen Erben vererbt wird, wird beim Quotenvermächtnis lediglich ein Anteil des Vermögens vererbt. Dieser Anteil kann entweder in Prozent oder in einer bestimmten Geldsumme angegeben werden.

Allgemeine Erklärung von Quotenvermächtnis
Das Quotenvermächtnis ist in § 2147 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und gehört zu den sogenannten Vermächtnissen, die neben der gesetzlichen Erbfolge bestehen. Es ist eine Möglichkeit für den Erblasser, über seinen Nachlass zu verfügen und bestimmte Personen oder Institutionen zu begünstigen. Im Gegensatz zum Erbe, bei dem der Erbe den gesamten Nachlass erhält, wird beim Vermächtnis nur ein bestimmter Teil des Nachlasses an den Vermächtnisnehmer übertragen.

Quotenvermächtnis in der Mediation
In der Mediation kann das Quotenvermächtnis eine wichtige Rolle spielen, wenn es um die Regelung von erbrechtlichen Angelegenheiten geht. Oftmals gibt es in Familien Streitigkeiten bezüglich des Erbes, bei denen es zu Unstimmigkeiten und Konflikten zwischen den Erben kommt. In solchen Fällen kann die Mediation helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.

Ein Beispiel aus der Mediation
Ein Ehepaar hat zwei Kinder und möchte in einem gemeinsamen Testament festlegen, dass beide Kinder nach dem Tod des Ehepartners zu gleichen Teilen erben sollen. Allerdings gibt es zwischen den Geschwistern bereits seit Jahren einen Konflikt, der sich auch auf das Verhältnis zum Elternteil ausgewirkt hat. Um eine gerechte Lösung zu finden und weitere Streitigkeiten zu vermeiden, entscheiden sich die Eltern in der Mediation für ein Quotenvermächtnis. Sie vermachen beiden Kindern je 50% des Nachlasses, jedoch wird nur das Kind, das sich um den pflegebedürftigen Elternteil gekümmert hat, zusätzlich mit einem Geldbetrag bedacht. Dadurch wird einerseits der Wunsch der Eltern nach Gleichberechtigung erfüllt, andererseits wird das pflegende Kind für seine Mühen belohnt.

 

© 2024 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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