Glossar Mediation

Pflichtteilsanspruch

Begriff Definition
Pflichtteilsanspruch

Die Pflichtteilsansprüche sind gesetzlich verankerte Ansprüche, die bestimmten Personen zustehen, wenn sie in einem Testament oder Erbvertrag nicht oder nicht ausreichend bedacht wurden. Sie dienen dem Schutz von nahen Angehörigen und sollen sicherstellen, dass diesen ein angemessener Teil des Nachlasses zukommt.
Die Grundlage für Pflichtteilsansprüche bildet das deutsche Erbrecht, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Hierbei wird zwischen dem gesetzlichen und dem testamentarischen Erbrecht unterschieden. Während beim gesetzlichen Erbrecht die gesetzliche Erbfolge greift und die Erbquote für bestimmte Verwandte festgelegt ist, können beim testamentarischen Erbrecht durch ein Testament oder Erbvertrag individuelle Regelungen getroffen werden.

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?
Grundsätzlich haben nur enge Verwandte des Erblassers Anspruch auf einen Pflichtteil. Hierzu zählen die Kinder, der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern des Erblassers. Auch adoptierte Kinder haben einen Anspruch auf den Pflichtteil. Nicht zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören hingegen Geschwister, Großeltern oder Onkel und Tanten.

Wie hoch ist der Pflichtteil?
Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem gesetzlichen Erbrecht. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser wiederum ist abhängig von der Anzahl der pflichtteilsberechtigten Personen und deren Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. So erbt beispielsweise ein Kind als alleiniger Erbe die Hälfte des Nachlasses, während bei zwei Kindern jeder ein Viertel erhält.
Beispiel:
Ein Ehepaar hat zwei Kinder. Der Ehemann verstirbt und hinterlässt ein Vermögen von 200.000 Euro. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben die Ehefrau und die beiden Kinder jeweils ein Drittel, also jeweils 66.666 Euro. Der Pflichtteil des einen Kindes beträgt somit 33.333 Euro.

Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Die Berechnung des Pflichtteils erfolgt in der Regel durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt. Hierbei werden alle Vermögenswerte des Erblassers berücksichtigt, also beispielsweise Bargeld, Immobilien, Wertgegenstände und auch Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers getätigt wurden. Von diesem Gesamtwert wird der Pflichtteil abgezogen.

Kann der Pflichtteil umgangen werden?
Grundsätzlich ist es dem Erblasser möglich, durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und somit den Pflichtteil zu umgehen. Allerdings gibt es hierbei bestimmte rechtliche Grenzen, die eingehalten werden müssen. So ist es beispielsweise nicht möglich, den Pflichtteil komplett zu entziehen oder auf einen sehr geringen Betrag zu reduzieren. Auch muss der Erblasser bei der Regelung des Nachlasses die Interessen seiner pflichtteilsberechtigten Angehörigen angemessen berücksichtigen.

Was passiert, wenn der Pflichtteil nicht ausgezahlt werden kann?
In manchen Fällen ist es dem Erben nicht möglich, den Pflichtteil in bar auszuzahlen, da der Nachlass beispielsweise aus Immobilien oder Unternehmen besteht. In diesem Fall kann der pflichtteilsberechtigte Angehörige die sogenannte Pflichtteilsergänzung verlangen. Hierbei wird der Wert des Nachlasses um bestimmte Zuwendungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat, erhöht und der Pflichtteil entsprechend angepasst.

Erbschaftsmediation: Eine Lösung für Konflikte um Pflichtteilsansprüche
Die Erbschaftsmediation ist ein Verfahren, bei dem ein neutraler Mediator versucht, die streitenden Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen. Im Falle von Pflichtteilsansprüchen kann der Mediator dabei helfen, die Interessen der Beteiligten zu verstehen und gemeinsam eine faire Verteilung des Erbes zu erarbeiten. Dabei werden auch die gesetzlichen Bestimmungen zu Pflichtteilsansprüchen berücksichtigt.
Beispiel
Ein Ehepaar hat zwei Kinder und der Ehemann verstirbt. Im Testament hat er seine Frau als Alleinerbin eingesetzt. Die Kinder fühlen sich benachteiligt und fordern ihren Pflichtteil ein. Die Ehefrau möchte jedoch das gesamte Vermögen für sich behalten. In einer Erbschaftsmediation können die Kinder und die Ehefrau gemeinsam mit dem Mediator eine Lösung finden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist. Möglicherweise wird die Ehefrau dazu bereit sein, einen Teil des Erbes an die Kinder abzugeben, um den Familienfrieden zu wahren.

Synonyme: Pflichtteilsansprüche

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