Unmittelbarkeitsprinzip
Begriff | Definition |
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Unmittelbarkeitsprinzip | Das Unmittelbarkeitsprinzip stellt eine fundamentale Regel in gerichtlichen Verfahren dar, welche vorschreibt, dass ein Richter oder Schlichter bei der Urteilsfindung ausschließlich die direkt vorliegenden Beweise und Fakten einbeziehen darf. Es besagt, dass Informationen oder Beweise von Dritten, die nicht direkt an der Verhandlung teilnehmen, nicht in die Entscheidungsfindung einfließen dürfen. Dieses auch als Direktheitsprinzip bezeichnetes Prinzip ist ein wesentlicher Grundsatz in der Rechtsprechung, der sicherstellen soll, dass ein Urteil basierend auf unmittelbaren und objektiven Beweisen gefällt wird. Es ist ein integraler Bestandteil eines fairen Prozesses und garantiert, dass alle Parteien gleiche Möglichkeiten haben, ihre Argumente und Beweise zu präsentieren. Zudem ist dieses Prinzip wichtig, um potenzielle Vorurteile oder Einflüsse von außen zu verhindern und eine gerechte Entscheidung zu ermöglichen. Unmittelbarkeitsprinzip in der Mediation Ein Beispiel aus der Mediation |