Streitbehandlungsgegenstand
Begriff | Definition |
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Streitbehandlungsgegenstand | Der Streitbehandlungsgegenstand kann als die zentrale Fragestellung eines Rechtsstreits betrachtet werden. Er umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Aspekte, die für die Entscheidung des Gerichts relevant sind. Dabei kann es sich beispielsweise um die Auslegung eines Vertrags, die Klärung von Eigentumsverhältnissen oder die Feststellung von Schadensersatzansprüchen handeln. Ein Beispiel für einen Streitbehandlungsgegenstand könnte ein Mietstreit zwischen einem Vermieter und einem Mieter sein. Der Vermieter behauptet, dass der Mieter die Miete nicht rechtzeitig gezahlt hat und fordert daher die fristlose Kündigung des Mietvertrags. Der Mieter hingegen bestreitet die Zahlungsverzögerung und wehrt sich gegen die Kündigung. In diesem Fall bildet die Frage, ob der Mieter die Miete tatsächlich nicht rechtzeitig gezahlt hat, den Streitbehandlungsgegenstand. Es geht also um die Klärung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die für die Entscheidung über die Kündigung relevant sind. Abgrenzung zum Streitgegenstand |