Glossar Mediation

Schutzwirkung zugunsten Dritter

Begriff Definition
Schutzwirkung zugunsten Dritter

Die Schutzwirkung zugunsten Dritter ist ein wichtiger Grundsatz im Rechtssystem, der sicherstellt, dass auch Personen, die nicht Vertragspartei sind, vor möglichen Schäden oder Nachteilen geschützt werden. Dieser Grundsatz ist insbesondere in Vertrags- und Haftungsfragen von großer Bedeutung, da er eine gewisse Sicherheit für Dritte schafft und verhindert, dass diese ungewollt in Streitigkeiten oder Schadensfällen involviert werden.

Schutzwirkung zugunsten Dritter in der Mediation
In der Mediation kann die Schutzwirkung zu Gunsten Dritter ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Hier geht es darum, dass die Interessen und Bedürfnisse von Dritten, die von einem Konflikt betroffen sind, berücksichtigt werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Ehepaar sich scheiden lässt und dabei auch die Interessen der gemeinsamen Kinder berücksichtigt werden müssen.

Ein Beispiel aus der Mediation
Ein Ehepaar, das sich scheiden lassen möchte, entscheidet sich für eine Mediation, um die Trennung einvernehmlich zu regeln. In diesem Fall sind nicht nur die Interessen der beiden Ehepartner wichtig, sondern auch die der gemeinsamen Kinder. Die Mediatoren stellen sicher, dass die Bedürfnisse und Rechte der Kinder in den Verhandlungen berücksichtigt werden und dass eine für alle Beteiligten tragbare Lösung gefunden wird. Durch die Schutzwirkung zugunsten Dritter werden die Kinder vor möglichen negativen Auswirkungen des Konflikts geschützt und ihre Interessen werden gewahrt.

© 2024 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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