Vorbereitung Mediationsverfahren
Begriff | Definition |
---|---|
Vorbereitung Mediationsverfahren | Für Menschen, die noch nie an einem Mediationsverfahren teilgenommen haben, ist das erste Mediationsgespräch vielleicht mit etwas Aufregung und Nervosität verbunden. Dies, zumal über den zu klärenden Sachfragen hinaus in der Regel auch starke Emotionen mit dem Konflikt verbunden sind. Eine Vorbereitung auf das Mediationsverfahren ist für Medianden jedoch eigentlich nicht unbedingt notwendig. Es obliegt dem Mediator, alle Parteien sicher durch das Mediationsverfahren zu leiten und zu führen. Mediatoren können auch dann auf ihre Fähigkeiten zurückgreifen, wenn ein Konflikt während der Mediation eskaliert, sodass niemand Angst vor Mediationsgesprächen haben muss. Bei komplexeren Sachverhalten kann es zur Vorbereitung der Mediation hilfreich sein, wenn sich Medianden Notizen zum eigenen Standpunkt und den eigenen Argumenten machen. Auch Unterlagen und Dokumente, die mit dem Konflikt zu tun haben, können bereits vorbereitend zusammengestellt werden. Schriftlich fixiert und dokumentiert geraten diese wichtigen Informationen dann nicht so schnell in Vergessenheit. Auch können Medianden sich im Vorhinein schon einmal überlegen, in welchem Umfang generell Kompromisse möglich wären oder welche Situationen als erfolgreich betrachtet werden könnten. Des Weiteren dient es der Vorbereitung des Mediationsverfahrens, wenn der Mediator im Vorfeld genau erklärt, wie das Verfahren ablaufen soll. Termine werden so vereinbart, dass alle Parteien komfortabel an der Mediation teilnehmen können, damit nicht noch mehr Missstimmung aufkommt, weil sich jemand zeitlich oder örtlich benachteiligt fühlt. Zu diesem Zweck wird auch häufig auf einen neutralen Treffpunkt ausgewichen, den jeder gut erreichen kann. Die äußeren Rahmenbedingungen für die Mediationsgespräche werden durch den Mediator hergestellt. Mediatoren achten dabei darauf, dass sich alle Beteiligten wohl und sicher fühlen. Da eine Mediation generell nur dann stattfinden kann, wenn sich alle Beteiligten auf das Verfahren einlassen wollen und deshalb die jeweiligen Erwartungen daran vorab geklärt worden sind, gehört auch der Abschluss des Mediationsvertrages zu den Vorbereitungen der Mediation. Der Mediationsvertrag mit dem jeweiligen Mediator beinhaltet Vereinbarungen zu Aufgaben und Kosten. |