Der Mediationsblog: Wissenswertes über Mediation und Streitbeilegung
Scheidungsmediation – friedlich aus der Ehe gehen
Liebe Leserinnen und Leser!
Eine Hochzeit plant das zukünftige Ehepaar viele Wochen und Monate im Voraus. Der Hochzeitstag soll schließlich der schönste Tag des Lebens werden. Leider ist es aber so, dass viele Ehen nicht für die Ewigkeit geschaffen sind. Eine Scheidung wird jedoch eher selten geplant. Oft sind die Fronten verhärtet, es wird gestritten und gekämpft. Menschen, die sich irgendwann einmal geliebt haben, werden zu Feinden.
Sogenannte Rosenkriege sind für alle Beteiligten belastend, was sich auch in der Zukunft auswirken kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Es ist schon schlimm genug, dass eine Ehe gescheitert und damit ein Traum geplatzt ist. Eine einvernehmliche Scheidung könnte dabei helfen, in Frieden auseinander zu gehen und ohne Belastungen in die Zukunft zu blicken. In der Schweiz gibt es wegen dieser Problematik sogar Scheidungsplaner. In Deutschland hilft hierbei die Scheidungsmediation.
Ziel der Scheidungsmediation
Bei der Scheidungsmediation geht es darum, für beide Ehepartner faire und einvernehmliche Lösungen zu suchen und zu finden. Das Mediationsverfahren soll strittige Verfahren vor Gericht vermeiden.
Gemeinsam erarbeiten beide Ehepartner Lösungen für Bereiche wie
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Aufenthalts- und Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Aufteilung von Hausrat und Vermögen
- Aufteilung von Schulden und Verbindlichkeiten
und viele individuelle Themen mehr. Der Mediator agiert als Gesprächsführer und leitet durch das Mediationsverfahren. Die in der Scheidungsmediation erarbeiteten Lösungen werden in der Mediationsvereinbarung dokumentiert. Scheidungen werden in Deutschland noch immer vor dem Familiengericht vollzogen und in Familiensachen gilt Anwaltszwang. Mit der Mediationsvereinbarung können Ehepartner jedoch gemeinsam einen einzelnen Rechtsanwalt beauftragen und eine einvernehmliche Scheidung durchführen, was Nerven, Zeit und Geld spart.
Bereitschaft für Gespräche und Kompromisse
Eine Scheidungsmediation macht nur Sinn, wenn beide Ehegatten bereit sind, miteinander zu sprechen und Kompromisse einzugehen. Für die Mediation müssen also beide ein wenig aufeinander zugehen und den Wunsch haben, Streit beizulegen. Ist diese Bereitschaft nicht vorhanden, scheitert auch eine Mediation.
Im Mediationsverfahren werden auch Themen angesprochen, die in einer juristischen Auseinandersetzung vor Gericht eher nicht von Belang sind. Hier gibt es naturgemäß auch Konfliktpotenzial, was austariert werden muss.
Die Scheidungsmediation dient letztendlich als Basis für eine einvernehmliche Scheidung. Sie enthält konkrete Vereinbarungen und Absprachen, damit das anschließende Verfahren flexibel, schnell und unbürokratisch absolviert werden kann. Durch die Mediation gehen Ehepartner nicht im Streit auseinander, sondern nehmen neutrale Positionen ein, um sich bei Bedarf auch nach der Scheidung noch vernünftig verständigen zu können.
Beispielhafter Mediationsablauf
Auch bei Scheidungsmediationen gibt es das Erstgespräch, bei dem das Mediationsverfahren erklärt wird. Als Mediator informiere ich meine Medianden über Voraussetzungen, Abläufe, Ziele und Kosten. Im Anschluss daran wird der Mediationsvertrag geschlossen, der alle wesentlichen Inhalte wie Ziele oder Pflichten dokumentiert.
In einem weiteren Gespräch werden alle erforderlichen Informationen gesammelt, Konfliktbereiche erörtert und Standpunkte erfasst. Nach diesem „Fahrplan“ kann es an die Bearbeitung der Konfliktbereiche gehen. Beide Medianden tragen ihre Ansichten vor und schildern ihre Eindrücke. Zur Sprache kommen Interessen, Bedürfnisse und auch Wünsche. Als Mediator greife ich in dieser Phase auf verschiedene Techniken und Werkzeuge zurück, um die Medianden zum gegenseitigen Zuhören zu motivieren. Die Medianden sollen versuchen, die Probleme des jeweils anderen zu verstehen.
Das gegenseitige Verständnis ist Basis dafür, dass Lösungen erarbeitet werden können. Es werden Alternativen gesammelt, hinterfragt und danach Entscheidungen gefällt. Getroffene Entscheidungen und Vereinbarungen werden in der Mediationsvereinbarung schriftlich dokumentiert. Diese Trennungs- und Scheidungsvereinbarung dient dann als Basis für das folgende einvernehmliche Scheidungsverfahren.
Friedliches Ende für eine positive Zukunft
Im Idealfall entsteht am Ende der Scheidungsvereinbarung bei beiden Medianden eine tiefe Zufriedenheit. Sie haben alles geklärt, was zu klären war und können das einvernehmliche Scheidungsverfahren ohne Komplikation durchführen. Vielleicht ist es sogar möglich, auch nach der Scheidung noch freundschaftlichen Kontakt zu pflegen.
Häufig wird unterschätzt, was eine streitige Scheidung mit Menschen machen kann. Wer schon einmal durch einen Rosenkrieg gegangen ist, kennt derartige psychische Belastungen. Viele Ehescheidungen müssen zunächst einmal verarbeitet werden. Handelte es sich um eine „böse“ Scheidung, kann dieser Prozess sehr lange dauern und die Lebensqualität nachhaltig beeinflussen. Hierdurch wird es schwer, Vertrauen in eine neue Beziehung zu investieren. Eine Scheidungsmediation zielt – wie übrigens eigentliche alle Mediationsverfahren – auch auf die Zukunft ab. Die Mediation sollte vor diesem Hintergrund auch als Verfahren zur Verarbeitung und zum inneren Wachstum betrachtet werden, sodass man positiv und neugierig in das frisch-geschiedene Leben blicken kann.
Bis zum nächsten Mal und bleiben Sie wohlauf!
Ihr Frank Hartung
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