Glossar Mediation

Obligatorische Streitschlichtung

Begriff Definition
Obligatorische Streitschlichtung

Eine obligatorische Streitschlichtung nach §15a EGZPO bezieht sich auf ein Verfahren, das im Zivilprozessgesetz (ZPO) verankert ist und dazu dient, Streitigkeiten zwischen den Parteien außergerichtlich beizulegen. Dabei handelt es sich um eine verpflichtende Maßnahme, die von den Gerichten angeordnet werden kann, um eine außergerichtliche Einigung der Streitparteien zu erreichen. In der Regel wird eine solche Streitschlichtung von den Gerichten angeordnet, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Ziel ist es, die Gerichte zu entlasten und eine schnelle und kostengünstige Lösung für den Streit zu finden.

  • Funktionsweise der obligatorischen Streitschlichtung
    Die obligatorische Streitschlichtung ist ein Verfahren, bei dem die Parteien von einem neutralen Dritten, dem sogenannten Streitschlichter, unterstützt werden. Dieser Streitschlichter soll dabei helfen, die Interessen der Parteien zu klären und gemeinsam eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten zufrieden sind. Der Streitschlichter ist dabei keine Schiedsperson und hat keine Entscheidungsbefugnis. Er fungiert lediglich als Vermittler und versucht, die Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen.

  • Beispiel für eine obligatorische Streitschlichtung
    Zwei Nachbarn streiten sich über den Standort eines Zauns. Der eine Nachbar ist der Meinung, dass der Zaun zu weit auf sein Grundstück ragt und verlangt eine Versetzung. Der andere Nachbar sieht dies anders und weigert sich, den Zaun zu versetzen. Bevor einer der Nachbarn jedoch rechtliche Schritte einleitet, ordnet das Gericht eine obligatorische Streitschlichtung an. Die Parteien werden zu einem Termin bei einem Streitschlichter geladen, der versucht, eine Einigung zu erzielen. Nach einer ausführlichen Diskussion und Berücksichtigung der Interessen beider Parteien, einigen sich die Nachbarn schließlich auf eine Versetzung des Zauns. Somit konnte der Streit außergerichtlich beigelegt werden und ein langwieriges Gerichtsverfahren wurde vermieden.

  • Vorteile der obligatorischen Streitschlichtung
    Die obligatorische Streitschlichtung bietet zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten. Zum einen ermöglicht sie eine schnelle und kostengünstige Lösung des Streits, da ein langwieriges Gerichtsverfahren vermieden wird. Zum anderen haben die Parteien die Möglichkeit, ihre Interessen und Bedürfnisse in einem vertraulichen Rahmen zu äußern und gemeinsam eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Zudem kann durch die Einbindung eines neutralen Dritten eine Eskalation des Konflikts verhindert werden. Auch für die Gerichte bringt die obligatorische Streitschlichtung Vorteile mit sich, da sie entlastet werden und sich auf die Bearbeitung anderer Fälle konzentrieren können.

Fazit
Die obligatorische Streitschlichtung nach §15a EGZPO ist ein wichtiges Instrument, um Streitigkeiten zwischen den Parteien außergerichtlich zu lösen. Sie bietet zahlreiche Vorteile und kann dazu beitragen, Konflikte schneller und kostengünstiger beizulegen. Durch die Einbindung eines neutralen Dritten werden die Interessen beider Parteien berücksichtigt und eine Eskalation des Konflikts kann vermieden werden. Somit stellt die obligatorische Streitschlichtung eine sinnvolle Alternative zum Gerichtsverfahren dar und sollte in Betracht gezogen werden, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Synonyme: § 15a EGZPO
© 2024 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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